Eine Frau malt mit einem Pinsel und bunten Farben ein Bild.

Welche Reha-Leistungen gibt es?

Zur Rehabilitation gehören verschiedene Leistungen. Zum Beispiel die  Erstversorgung und Behandlung im Krankenhaus nach einem Unfall. Oder die verschiedenen Therapien in der medizinischen Reha und in der beruflichen Reha. Zu den Reha-Leistungen gehören aber auch Hilfsmittel. Zum Beispiel Prothesen oder Rollstühle. Außerdem können die Patienten während der Reha finanzielle Leistungen bekommen. Dazu zählt beispielsweise das Krankengeld.
In diesem Text erfahren Sie mehr über die verschiedenen Reha-Leistungen und wo Sie dazu Beratung bekommen können.

Ärztliche Behandlung in der medizinischen Reha

Rehabilitation gibt es im Krankenhaus, in einer Reha-Klinik oder in einem Reha-Zentrum. Das Krankenhaus behandelt vor allem akute Fälle, zum Beispiel nach einem Unfall. Hier bekommen Patient*innen dann die erste Hilfe und Behandlung.
Die Reha-Kliniken und Reha-Zentren behandeln bestimmte chronische Krankheiten und Behinderungen. Hier dauert die Behandlung oft mehrere Wochen. Ärzt*innen und Therapeut*innen erstellen einen Therapie-Plan. Dieser Plan berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse der Patient*innen. Reha-Kliniken behandeln die Patient*innen meistens stationär. Reha-Zentren betreuen die Patient*innen ambulant. Ob die medizinische Rehabilitation ambulant oder stationär stattfindet, hängt vom Gesundheits-Zustand der Patient*innen ab. Ihre persönliche Lebenssituation spielt auch eine Rolle. Zum Beispiel, ob sie Kinder zu Hause haben oder wo sie wohnen.

Tipp: Die passende Reha-Klinik finden

Ansicht eines großen Klink-Komplexes aus der Luft.

In Deutschland gibt es viele Zentren für medizinisch-berufliche Rehabilitation. Oft sind Reha-Zentren oder Reha-Kliniken auf eine oder mehrere Behinderungen oder Krankheiten spezialisiert. Zum Beispiel gibt es Reha-Zentren für Patient*innen mit Krebs-Erkrankungen oder mit psychischen Krankheiten.
Nach einer geeigneten Reha-Klinik können Sie auch auf diesen Internetseiten suchen:
Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
Bundesarbeitsgemeinschaft medizinisch-beruflicher Rehabilitation
Rehakliniken.de
 
Seit dem Jahr 2023 können Sie sich als Reha-Patient*in selbst eine Reha-Klinik auswählen.
Sie haben bei ihrer Reha ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet, Sie dürfen in Hinblick auf Ihre Reha mitsprechen. Zum Beispiel können Sie sagen:

  • ob Sie eine ambulante oder stationäre Reha wünschen,
  • an welchem Ort die Reha sein soll,
  • wann die Reha beginnen soll,
  • in welche Reha-Klinik Sie gerne möchten.

Diese Wünsche sollten Sie bereits in Ihren Antrag auf eine Reha hineinschreiben.

Heilmittel in der Reha

Eine Frau malt mit einem Pinsel auf eine Leinwand.

Heilmittel nennt man in der Reha die Behandlungsmethoden. Sie wirken von außen, im Gegensatz zu Medikamenten. Heilmittel sind zum Beispiel:

  • Entspannungsübungen,
  • Massagen,
  • Atem-Therapie,
  • Bestrahlungen,
  • Elektro-Therapie,
  • Bewegungs-, Sprach- und Beschäftigungs-Therapie,
  • Kunst- und Musik-Therapie
  • Wasser-Anwendungen.

Bei vielen körperlichen Problemen oder Behinderungen sind physio-therapeutische Übungen sehr wichtig. Dadurch werden Kraft, Ausdauer und Geschicklichkeit wiederhergestellt. Patienten mit Sprach- oder Stimm-Behinderung lernen, sich durch sprach-therapeutische Behandlung zu verständigen. Das kann mit oder ohne technische Hilfsmittel möglich sein.

Hilfsmittel

Zur Rehabilitation gehört die Versorgung und das Training mit Hilfsmitteln. Hilfsmittel sind zum Beispiel Hörgeräte, Rollstühle oder Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbehinderung. Zu den Hilfsmitteln zählen auch Prothesen und Orthesen. Orthesen sind Hilfsmittel zum Stützen und Stabilisieren, zum Beispiel orthopädische Schuhe. Hilfsmittel sollen ausgefallene oder beeinträchtigte Körperfunktionen ersetzen oder ausgleichen. Während der Reha lernen die Patient*innen, wie man die Hilfsmittel richtig gebraucht. Außerdem gehört dazu die nötige Anpassung, Reparatur und Ersatz-Beschaffung von Hilfsmitteln.
Mehr zum Thema Hilfsmittel lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung.

Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe

Zu den Reha-Leistungen gehören auch Hilfen im Bereich Arbeit sowie zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

1. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Das Ziel einer beruflichen Reha ist es, dass Patient*innen an Ihren früheren Arbeitsplatz zurückkehren können. Oder, dass sie ihren bisherigen Arbeitsplatz behalten können. Es gibt verschieden Möglichkeiten, damit dies gelingt. Zum Beispiel:

  • der Umbau des Arbeitsplatzes,
  • der Einsatz von Hilfsmitteln,
  • Unterstützung durch eine Arbeits-Assistenz,
  • Weiterbildung.

Manchmal ist die Weiterbeschäftigung oder die Rückkehr an den alten Arbeitsplatz nicht möglich. In diesen Fällen müssen die Reha-Träger andere Maßnahmen finanzieren. Zum Beispiel:

  • Weiterbildung oder Ausbildung an einem Berufsbildungswerk oder einem Berufsförderungswerk.
  • Vermittlung eines Arbeitsplatzes.
  • Unterstützung für Menschen, die sich selbständig machen möchten.

Die gesetzliche Grundlage für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist das Sozialgesetzbuch 9, Kapitel 10. Dort können Sie alle Leistungen nachlesen.

 
2. Leistungen zur sozialen Teilhabe

Aufgabe der Reha-Träger ist es außerdem, Menschen bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen. Dazu gibt es Leistungen in unterschiedlichen Lebens-Bereichen, etwa beim Wohnen, im Alltag und auch in der Freizeit. Beispiele für Leistungen zur sozialen Teilhabe sind:

  • Barrierefreier Umbau der Wohnung.
  • Unterstützung durch eine Assistentin oder einen Assistenten, zum Beispiel im Haushalt oder zur Begleitung bei Freizeit-Aktivitäten.
  • Assistenz-Leistungen für Mütter und Väter mit Behinderung bei der Versorgung ihrer Kinder.
  • Leistungen zur Mobilität. Das ist zum Beispiel der Kauf eines Autos oder der Umbau eines Autos, damit es eine Person mit Behinderung benutzen kann.

Die gesetzliche Grundlage für die Leistungen zur sozialen Teilhabe ist das Sozialgesetzbuch 9, Kapitel 13. Dort können Sie alle Leistungen nachlesen.

Wo bekomme ich Beratung zu den Reha-Leistungen?

Infos zu den Leistungen der Reha bekommen Sie auch bei den:

  • EUTB-Beratungsstellen. EUTB ist die Abkürzung für Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung,
  • Krankenkassen,
  • Trägern der Renten-Versicherung,
  • Trägern der Unfall-Versicherung und Berufsgenossenschaften,
  • sowie den anderen Reha-Trägern.

Ansprechstelle finden

Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe in der Nähe Ihres Wohnortes finden Sie hier:

Zur Suche

Belastungserprobung und Arbeits-Therapie

Arbeits-Therapie und Belastungserprobung sind Teile der medizinisch-beruflichen Rehabilitation. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben. In der Belastungserprobung testen die Patient*innen ihre körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten und die Belastbarkeit. Das Ziel der Arbeits-Therapie ist es, den Patient*innen dabei zu helfen, wieder in ihrem alten Beruf arbeiten zu können.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite REHADAT.

Finanzielle Unterstützung während der Rehabilitation

Entfällt während der Rehabilitation das Einkommen, bekommen Reha-Patient*innen Geld von ihrem zuständigen Reha-Träger. Dieses Geld nennt man Krankengeld oder Verletztengeld. Die Reha-Patient*innen bekommen das Geld automatisch, wenn sie krankgeschrieben sind.
Außerdem gibt es noch das Übergangsgeld. Übergangsgeld muss man beantragen.
Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld soll die Reha-Patient*innen und ihre Familien während einer Reha finanziell absichern.
Außerdem übernimmt der Reha-Träger Kosten für andere Leistungen. Diese Leistungen werden ergänzende Leistungen genannt. Das sind zum Beispiel:

  • Reisekosten
  • Haushaltshilfen
  • Kinder-Betreuung
  • Reha-Sport

Mehr zu den Geldleistungen lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Geld in der Reha.

Zuletzt aktualisiert am 13. November 2023

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