Ein junger Mann mit einer Gehbehinderung sitzt in einem Auto. Neben der geöffneten Fahrertür steht ein Rollstuhl.

Kraftfahrzeughilfe und Auto-Kauf

Für Menschen mit Schwerbehinderung gibt es die sogenannte Kraftfahrzeughilfe. Das ist Geld, das Sie zum Beispiel für den Kauf oder den Umbau eines Fahrzeugs bekommen können. Die zahlen die Kraftfahrzeughilfe.
Außerdem können Menschen mit Schwerbehinderung einen Rabatt bekommen, wenn sie ein Fahrzeug kaufen. Den Rabatt geben Auto-Hersteller beim Kauf eines neuen Autos.

Kraftfahrzeughilfe - was ist das?

Menschen mit Schwerbehinderung können Geld vom Staat bekommen, wenn sie ein Kraftfahrzeug kaufen möchten. Zum Beispiel ein Auto oder einen Motorroller. Das Geld ist ein Zuschuss zum Kaufpreis und heißt Kraftfahrzeughilfe.
Sie können das Geld auch für einen Umbau Ihres Autos bekommen. Oder, wenn Sie einen Führerschein machen möchten.
 
Die Voraussetzung für Kraftfahrzeughilfe ist: Sie benötigen das Fahrzeug, um

  • zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu kommen oder
  • am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Die rechtlichen Grundlagen sind die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung und das 9. Sozialgesetzbuch, Paragraf 83 ( XI, § 83): „Leistungen zur Mobilität“.
 
Sie können bis zu 22.000 Euro erhalten, wenn Sie ein Fahrzeug kaufen (Stand: 2024). Bisher waren es maximal 9.500 Euro. Die Änderung steht in Paragraf 5 der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung.
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen, dann muss es noch den halben Neupreis wert sein. Wie hoch der Zuschuss tatsächlich ausfällt, hängt von Ihrem Netto-Einkommen ab.
Den Zuschuss zahlt der zuständige Rehabilitationsträger. Das kann eine dieser Stellen sein:

  • der der ,
  • die gesetzliche Unfallversicherung,
  • die gesetzliche Rentenversicherung,
  • die Arbeitsagentur,
  • das Integrationssamt,
  • das Sozialamt.

Die Kraftfahrzeughilfe können auch Auszubildende, Studierende und Arbeitslose mit Aussicht auf einen Arbeitsplatz bekommen.
Wenn Sie kein Einkommen oder Vermögen haben, können Sie beim Sozialamt einen Zuschuss beantragen. Der Zuschuss wird als Leistung zur sozialen gewährt.

Antrag auf Kraftfahrzeughilfe

Den Antrag auf Kraftfahrzeughilfe müssen Sie bei Ihrem Reha-Träger stellen. Welcher Reha-Träger für Sie zuständig ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie Ihren Antrag zum falschen Reha-Träger geschickt haben, ist das nicht schlimm. Der Reha-Träger hat die Pflicht, ihren Antrag an die richtige Stelle weiterzuschicken.
Formulare zum Antrag auf Kraftfahrzeughilfe
auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung

Barrierefreie Zusatz-Ausstattung

Kraftfahrzeughilfe können Sie auch bekommen, wenn Sie eine barrierefreie Zusatz-Ausstattung benötigen. Das ist zum Beispiel:

  • Automatik-Getriebe,
  • Bremskraft-Verstärker,
  • Lenk-Hilfe,
  • drehbare Sitze.

Beim barrierefreien Umbau bekommen Sie das Geld unabhängig von Ihrem Einkommen.

Führerschein

Der Zuschuss für den Führerschein hängt ab von der Höhe Ihres Nettoeinkommens. Ist Ihr Einkommen nicht höher als 1.320 Euro im Monat, kann der Zuschuss so hoch sein wie die Gesamtkosten für den Führerschein.
Mehr Infos zum Führerschein für Menschen mit einer körperlichen Behinderung lesen Sie auf der Internetseite des . Dort können Sie sich auch über eine mögliche Kostenübernahme informieren. 

Wichtig: Sie sollten zuerst die Kraftfahrzeughilfe beantragen. Erst nach der Zusage durch den Reha-Träger, sollten Sie das Auto kaufen, umbauen lassen oder den Führerschein machen.

Fragen zur Kraftfahrzeughilfe - wer hilft weiter?

Das Logo der EUTB.

Ihre Fragen zur Kraftfahrzeughilfe und zum Antrag können Sie beim zuständige Rehabilitationsträger stellen. Zum Beispiel beim Träger der Rentenversicherung oder der Unfallversicherung oder bei der Agentur für Arbeit.

Beratung bekommen Sie auch bei einer in Ihrer Nähe. Oder bei einem der , zum Beispiel bei den Beratungsstellen des Sozialverbandes VdK.
Auch bei Vereinen der Behinderten-Selbsthilfe bekommen Sie Infos zur Kraftfahrzeughilfe, zum Beispiel bei „Mobil mit Behinderung e.V.“.
Infos und Kontakte zu Beratungsmöglichkeiten finden Sie außerdem auf der Internetseite Rehadat-Autoanpassung.

Preisnachlass beim Auto-Kauf für Menschen mit Behinderung

Viele Fahrzeughersteller geben Menschen mit Schwerbehinderung beim Kauf eines neuen Autos einen Preisnachlass. Zum Beispiel gibt es bei Opel und VW bis zu 20 Prozent Rabatt auf den Kaufpreis. Voraussetzung für den Rabatt ist meistens ein von mindestens 50. Ein besonderes   im ist in der Regel nicht nötig. Das Fahrzeug muss auf den Menschen mit Schwerbehinderung selbst zugelassen werden. Das kann auch ein Kind mit Behinderung sein. Den Preisnachlass bekommen Sie dann über das Auto-Haus, bei dem Sie das Neu-Fahrzeug kaufen.
Vom ADAC gibt es eine Liste mit Preisnachlassen (Stand: 2024) der Auto-Hersteller. Die Liste enthält die Infos zu 29 Auto-Firmen.
Der Bund behinderter Autobesitzer (BbAB) hat ein Abkommen mit Renault und Nissan. Diese beiden Auto-Hersteller geben einen Preisnachlass für Menschen mit Behinderung von bis zu 27 Prozent. Mehr Infos dazu lesen Sie auf der Internetseite des Bund behinderter Autobesitzer (Stand: 2024).

Info-Portal REHADAT-Autoanpassung

Die Internetseite REHADAT-Autoanpassung gibt einen Überblick über Betriebe, die Fahrzeuge barrierefrei umbauen. 
Außerdem bietet die Seite:

  • praktische Hinweise zum Fahrzeug-Umbau
  • Infos zum Führerschein und zu Fahrschulen für Menschen mit Behinderung
  • Infos zu finanziellen Hilfen für Autofahrer*innen mit Behinderung
  • Beratungsstellen zum Thema „Fahren mit Behinderung“.
Info-Portal Autoanpassung

Zuletzt aktualisiert am 04. September 2024

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