Leistungen für Bildung und Teilhabe
Familien mit wenig Einkommen können Geld über das Bildungs- und -Paket erhalten. Dadurch können Kinder und Jugendlichen dieser Familien zum Beispiel an Klassenfahrten, Nachhilfe-Unterricht oder Musik-Kursen teilnehmen.
Wer kann das das Bildungs- und Teilhabe-Paket bekommen? Und wie beantragt man das Geld? Antworten lesen Sie hier im Text.
Was sind Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Leistungen zur Bildung und Teilhabe - das ist Geld für Kinder und Jugendliche aus Familien mit wenig Einkommen. Das Geld bekommen die Eltern. Damit sollen sie Angebote, Veranstaltungen und Kurse für die Kindern und Jugendlichen bezahlen. Beispiele dafür sind:
Leistungen für Bildung
- Schulbedarf (insgesamt 195 Euro pro Schuljahr, bis zum 10. Schuljahr). Zum Schulbedarf gehört zum Beispiel ein Schulranzen, Sportzeug, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial. Das Geld wird zweimal im Jahr ausgezahlt: 65 Euro zu Beginn des zweiten Schul-Halbjahres im Frühjahr und 130 Euro zu Beginn des neuen Schuljahres im Sommer. Wenn Sie mehrere Schul-Kinder haben, erhalten Sie für jedes Kind das Geld. Zum Beispiel für drei Schulkinder 3 mal 195 Euro also insgesamt 585 Euro pro Schuljahr (Stand: 2026).
- Lern-Förderungen, wie zum Beispiel Nachhilfe (tatsächliche Kosten).
Sprechen Sie zuerst mit der Lehrerin oder dem Lehrer Ihres Kindes. Diese müssen den Förderbedarf bescheinigen. - Fahrtkosten von Schüler*innen zur Schule (tatsächliche Kosten)
- eintägige Schul- und Kita-Ausflüge (tatsächliche Kosten)
- mehrtägige Klassen- und Kita-Fahrten (tatsächliche Kosten)
Für Klassenfahrten kann das Geld direkt an die Kinder oder ihre Eltern ausgezahlt werden. - Mittagessen in Ganztags-Schulen oder Kitas
Leistungen für Teilhabe
Auch wenn Kinder an Kultur-, Sport- und Freizeit-Angeboten teilnehmen wollen, können Eltern dafür Geld bekommen. Zum Beispiel für:
- Musik-Unterricht
- Kosten für einen Sportverein
- ein Kurs an der Volkshochschule
- Eintrittsgeld für das Museum, Theater oder Musical
Die Eltern können dafür 15 Euro pro Monat für jedes Kind erhalten.
Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können schon Kleinkinder bekommen, zum Beispiel für Baby- oder Kinder-Schwimmen. Diese Leistungen gibt es bis zum 18. Lebensjahr.
Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten?
Eltern können Leistungen für Bildung und Teilhabe für alle im Haushalt lebenden Kinder beantragen. Die Voraussetzung: Die Eltern erhalten eine oder mehrere dieser Leistungen:
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Asylbewerber-Leistungen
Mehr Infos dazu lesen Sie in den Familienratgeber-Texten Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld und Sozialhilfe.
Wie und wo beantrage ich Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Es gibt zwei Wege, Anträge auf Bildung und Teilhabe zu stellen:
- Wenn Sie Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, müssen Sie den Antrag bei der stellen. Das ist zum Beispiel die Gemeinde, der Landkreis oder die Stadtverwaltung.
- Wenn Sie Bürgergeld erhalten, müssen Sie den Antrag bei ihrem Jobcenter am Wohnort stellen.
Antrags-Formulare bekommen Sie bei den zuständigen Stellen an Ihrem Wohnort. Oder Sie laden die Formulare auf der Internetseite der zuständigen Stelle herunter.
Leistungen online beantragen
Sie können die Leistungen für Bildung und Teilhabe auch beantragen. Das machen Sie auf der Internetseite sozialplattform.de.
Die Sozialplattform ist ein gemeinsames Internet-Angebot der Sozialbehörden in Deutschland.
- Online-Antrag stellen, wenn Sie Wohngeld bekommen.
- Online-Antrag stellen, wenn Sie Kinderzuschlag bekommen.
Wo Sie den Antrag stellen
Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales können Sie danach suchen, wer bei Ihnen zuständig ist. Wählen Sie Ihr Bundesland und dann Ihre Stadt oder den Kreis aus, in dem Sie wohnen.
Zuständiges Amt vor Ort findenWo kann ich Beratung bekommen?
Beratung zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe können Sie bei der zuständigen Stelle an Ihrem Wohnort bekommen. Also zum Beispiel beim Jobcenter, beim Sozialamt oder bei der Wohngeldstelle.
Beratung bekommen Sie auch bei der BuT-Beratung. BuT-Beratung steht für "Bildung und Teilhabe (BuT) Beratung". Das Team der BuT-Beratung erreichen Sie
- im Internet www.but-beratung.de
- per Telefon 030 5771 3004 0
- per Mail info@but-beratung.de
Die Beratung ist kostenlos. Neben Deutsch gibt es die Beratung auch in den Sprachen Englisch, Arabisch, Russisch und Türkisch.
Für Kinder und junge Menschen unter 27 Jahren mit Behinderung gibt es Beratung und Hilfe von sogenannten Verfahrenslots*innen. Verfahrenslots*innen arbeiten in den örtlichen Jugendämtern. Die Beratung und Unterstützung sind kostenlos. Natürlich bekommen auch die Eltern der Kinder und Jugendlichen Beratung von den Verfahrenslots*innen. Am besten fragen Sie in Ihrem Jugendamt vor Ort nach einem Verfahrenslotsen oder einer Verfahrenslotsin für . Mehr darüber erfahren Sie im Familienratgeber-Text Infos zum Antrag auf Eingliederungshilfe.
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Informationen zum Thema auf anderen Webseiten
Zu diesem Thema empfiehlt unsere Redaktion diese weiterführenden Inhalte auf anderen Webseiten:
Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema „Bildungspaket“
Internetseite des Bundesministeriums für Familie zu den Leistungen für Bildung und TeilhabeIhre Fragen können Sie auch beim Bürgertelefon zum Thema "Bildungspaket" stellen, unter der Telefonnummer 030 – 221 911 003 .
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Zuletzt aktualisiert am 23. Februar 2026