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Elternzeit

Berufstätige Eltern können nach der Geburt ihres Kindes Elternzeit nehmen. Während der Elternzeit versorgen sie ihr Kind und arbeiten in Teilzeit oder gar nicht. Per Gesetz haben sie das Recht, danach auf ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Insgesamt können Vater und Mutter jeweils drei Jahre Elternzeit nehmen.


Elternzeit - was ist das?

Berufstätige Eltern haben nach der Geburt ihres Kindes drei Jahre lang Anspruch auf Elternzeit. Elternzeit bedeutet, dass Mutter und Vater sich um ihr Kind kümmern. Während dieser Zeit arbeiten sie gar nicht oder nur Teilzeit in ihrem Beruf. Elternzeit können Mutter und Vater gleichzeitig nehmen. Ihr Arbeitsplatz bleibt in dieser Zeit bestehen. Sie dürfen nicht gekündigt werden. Der Kündigungsschutz für eine Elternzeit beginnt ab der Anmeldung der Elternzeit. Nach der Elternzeit muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin Mutter und Vater wieder wie zuvor beschäftigen. Das gilt für alle Arbeitsverhältnisse, also auch für Teilzeitjobs, „Mini-Jobs“ und Arbeitsverträge auf Zeit.
Elternzeit ist auch möglich, wenn Sie eine Ausbildung oder Umschulung machen, oder wenn Sie studieren.
 
Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen. Wenn Sie während der Elternzeit nicht arbeiten, bekommen Sie keinen Lohn. Sie können aber während dieser Zeit Elterngeld beantragen.

Wie und wo meldet man Elternzeit an?

Spätestens sieben Wochen bevor Eltern Elternzeit nehmen wollen, müssen sie dies schriftlich anmelden. Und zwar bei ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin.
Bei dieser Anmeldung müssen sich Vater und Mutter für die kommenden zwei Jahre festlegen. Sie müssen also sagen, dass sie zum Beispiel 1,5 Jahre Elternzeit nehmen und danach wieder arbeiten wollen.

Tipp: Elternzeit richtig anmelden

Sie müssen die Elternzeit schriftlich und mit eigener Unterschrift bei ihrem Arbeitgeber*in anmelden. Die Anmeldung per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich. Geben Sie in der Anmeldung genau an, wann Sie in Elternzeit gehen möchten und wann die Elternzeit enden soll. Wenn möglich, mit genauem Datum. Lassen Sie sich Ihre Anmeldung vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin bestätigen. Dazu sind die Arbeitgeber*innen verpflichtet.

Welche Regeln gelten für die Elternzeit?

  • Sie können die ganzen drei Jahre Elternzeit nehmen oder nur einen Teil davon. Elternzeit ist auch für einzelne Monate, Wochen oder sogar Tage möglich.
  • Mütter und Väter können 24 Monate Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes legen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin ist nicht mehr erforderlich.
  • Wenn Eltern Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes nehmen, müssen sie das mindestens 13 Wochen vorher anmelden.
  • Während der Elternzeit können Sie bis zu 32 Stunden in der Woche arbeiten.
  • Bei Geburten vor dem 01.09.2021, dürfen Sie bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Wenn Sie Zwillinge oder Mehrlinge haben, können Sie für jedes Kind Elternzeit nehmen.

Regeln für Geburten vor dem 1. Juli 2015

  • Eltern, deren Kind vor dem 1. Juli 2015 geboren wurde, fallen unter die alte Regelung: Sie können nur 12 Monate der Elternzeit auf später verschieben. Genauer: Sie können diese 12 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes als Elternzeit nehmen. Die Arbeitgeber*innen müssen jedoch vorher zustimmen.

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/staatliche-hilfen/elternzeit.php

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