Kinder-Betreuungskosten
Ihr Kind geht in den Kindergarten, zur Kita oder zu einer Tagesmutter? Dann können Sie einen Teil der Kosten bei der Steuer-Erklärung absetzen. Das bedeutet, Sie müssen weniger Steuern bezahlen. Möglich ist das für Kinder, die jünger als 14 Jahre sind. Bei Kindern mit Behinderung gibt es keine Altersbegrenzung.
- Was sind Kinder-Betreuungskosten?
- Wie viel kann ich steuerlich absetzen?
- Wer kann Kinder-Betreuungskosten absetzen?
- Betreuungskosten bei Kindern mit Behinderung
Was sind Kinder-Betreuungskosten?
Zu den Kinder-Betreuungskosten zählen zum Beispiel diese Ausgaben:
- Kosten für einen Kindergarten, eine Kinder-Tagesstätte oder eine Kinderkrippe
- Ausgaben für eine Tagesmutter, ein Au-Pair oder einen Babysitter
- Kosten für Hausaufgaben-Betreuung in der Schule oder zuhause
- Kosten für Unterbringung in einem Internat
Nicht zu den Kinder-Betreuungskosten gehören die Kosten für Essen, Sportvereine, Freizeit-Aktivitäten und Nachhilfe.
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen Sie eine Rechnung über die Kinder-Betreuung haben. Diese muss auf Ihren Namen ausgestellt sein. Die Rechnung müssen Sie per Überweisung bezahlen. Eine Bezahlung mit Bargeld erkennt das Finanzamt nicht an.
Wie viel kann ich steuerlich absetzen?
Bis zu zwei Drittel der Kosten für die Kinder-Betreuung können Sie steuerlich absetzen. Das bedeutet, Sie müssen weniger Steuern bezahlen.
Zum Beispiel: Sie bezahlen pro Jahr 3.000 Euro für den Kindergarten. Dann können Sie 2.000 Euro von der Steuer absetzen.
Dafür müssen Sie in Ihrer Steuererklärung die Betreuungskosten eintragen. Das machen Sie in der Anlage „Kind“, in den Zeilen 73 bis 79. Wenn Sie für mehrere Kinder Betreuungskosten bezahlen, müssen Sie für jedes Kind eine eigene Anlage „Kind“ ausfüllen.
Es gibt aber eine Obergrenze: Pro Kind können Sie höchstens 4.000 Euro im Jahr steuerlich absetzen. Das gilt inzwischen für alle Eltern. Egal, ob Sie berufstätig sind oder nicht.
Wer kann Kinder-Betreuungskosten absetzen?
Die Voraussetzungen für die Absetzung der Kinder-Betreuungskosten von der Steuer sind:
- Das Kind lebt in Ihrem Haushalt.
- Das Kind ist jünger als 14 Jahre.
- Für das Kind bekommen Sie Kindergeld oder einen Kinder-Freibetrag.
Betreuungskosten bei Kindern mit Behinderung
Bei einem Kind mit Behinderung können Sie die Betreuungs-Kosten auch nach dem 14. Lebensjahr absetzen, wenn
- die Behinderung des Kindes vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und
- sich das Kind nicht selbst versorgen kann.
Das bedeutet: Das Kind verdient das Geld für den Lebensunterhalt nicht selbst.
Weitere Informationen
- Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie lesen Sie weitere Informationen zu den Kinder-Betreuungskosten.
- Musterformular Anlage Kind
- Thema Kinder-Betreuungskosten auf der Internetseite des Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
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