Kinderfreibetrag oder Kindergeld?
Eltern bekommen für jedes Kind entweder Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag. Für manche Eltern ist der Kinderfreibetrag günstiger. Sie müssen dann weniger Einkommens-Steuer bezahlen. Das Finanzamt prüft automatisch, was für die Eltern besser ist: Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Für Kinder mit Behinderung können Sie den Freibetrag auch über das 25. Lebensjahr hinaus bekommen.
- Wie bekomme ich den Kinderfreibetrag?
- Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?
- Wie lange habe ich Anspruch auf den Kinderfreibetrag?
Wie bekomme ich den Kinderfreibetrag?
- Stellen Sie einen Antrag auf Kindergeld. Denn nur wenn Sie Kindergeld bekommen, können Sie den Kinderfreibetrag nutzen.
- Nun erhalten Sie Kindergeld.
- Geben Sie im folgenden Jahr Ihre Steuererklärung ab. Das Finanzamt prüft jetzt, was für Sie besser ist: Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Diese Prüfung nennt man Günstigerprüfung. Das Finanzamt errechnet, wie viel Kindergeld sie für ein Jahr erhalten haben. Anschließend prüft es, ob der Kinderfreibetrag für Sie mehr Geld ergibt. Ergibt der Kinderfreibetrag tatsächlich mehr Geld, verrechnet das Finanzamt diesen Geldvorteil mit ihren Steuern.
- Sie müssen durch den Kinderfreibetrag weniger Steuern zahlen.
Das bedeutet: Sie bekommen automatisch den Kinderfreibetrag, wenn es für Sie besser ist. Sie müssen sich also nicht aktiv zwischen Kinderfreibetrag oder Kindergeld entscheiden. Verdienen Eltern gemeinsam mehr als circa 64.000 Euro im Jahr, bekommen sie den Kinderfreibetrag. Alleinerziehende bekommen den Kinderfreibetrag ab circa 34.000 Euro Einkommen im Jahr.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?
Im Jahr 2023 ist der Kinderfreibetrag für beide Eltern gemeinsam 8.688 Euro jährlich pro Kind.
Genau genommen ergibt sich diese Summe aus zwei Freibeträgen. Nämlich aus dem Kinderfreibetrag mit 5.760 Euro. Und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung der Kinder mit 2.928 Euro.
Leben die Eltern getrennt, kann jedes Elternteil den halben Freibetrag erhalten. Also 4.344 Euro pro Kind.
Der Kinderfreibetrag von einem Elternteil kann auch auf den anderen Elternteil übertragen werden. So kann ein Elternteil die vollen 8.688 Euro erhalten. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn das Kind bei der Mutter lebt und der Vater keinen Unterhalt bezahlt. Oder wenn keine Unterhaltspflicht besteht.
Wie lange habe ich Anspruch auf den Kinderfreibetrag?
Der Anspruch auf den Kinderfreibetrag beginnt mit dem Geburtsmonat des Kindes. Der Anspruch bleibt bestehen:
- bis zum 18. Lebensjahr des Kindes,
- bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind noch in Ausbildung oder Studium befindet,
- bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr, einen Bundesfreiwilligen-Dienst oder einen Internationalen Jugendfreiwilligen-Dienst leistet,
- über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn das Kind eine Behinderung hat und sich nicht selbst versorgen kann. Die Voraussetzung dafür: Die Behinderung ist vor dem 25. Geburtstag des Kindes eingetreten.
Weitere Informationen
- Erklär-Video zum Kinderfreibetrag auf der Internetseite des Bundes-Familienministeriums.
- Sie können auch bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit anrufen und Ihre Fragen zu Kindergeld und Kinderfreibetrag stellen. Die Telefonnummer ist die: 0800 4 5555 30
- Der Lohnhilfe-Verein "Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V." erklärt den Kinderfreibetrag auf seiner Internetseite.
- Ausführliche Informationen zum Kinderfreibetrag von der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V.
- Auf der Internetseite Kindergeld.org finden Sie weitere Infos zum Kinderfreibetrag und auch Beispielrechnungen.
zuletzt aktualisiert: