Kindergeld
Kindergeld zahlt der Staat für jedes Kind unter 18 Jahren. Die Höhe des Kindergeldes hängt davon ab, wie viele Kinder Sie haben. Wenn das Kind eine Ausbildung macht, können Sie auch nach seinem 18. Geburtstag Kindergeld bekommen. Lebenslanges Kindergeld gibt es für Kinder, die wegen einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen können.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Der Staat zahlt für alle Kinder unter 18 Jahren Kindergeld. Das Geld bekommen die Eltern der Kinder. Wie viel die Eltern verdienen, hat keinen Einfluss auf die Höhe des Kindergeldes.
Antrag auf Kindergeld
Kindergeld müssen Sie beantragen. Das Antrags-Formular bekommen Sie bei der Familienkasse der Arbeitsagentur. Sie müssen den Antrag ausfüllen und bei der Familienkasse abgeben oder dort hinschicken. Sie finden die Familienkasse meistens in der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
Sie können den Antrag auf der Internetseite der Familienkasse aber auch stellen oder dort herunterladen.
Anträge und Formulare für das Kindergeld bekommen Sie auch auf der Internetseite Kindergeld.org. Dort finden Sie auch Anträge in anderen Sprachen.
Sie müssen immer zwei Formulare ausfüllen. Nämlich 1. den Antrag auf Kindergeld (kg1) und 2. die Anlage Kind.
Für Kinder über 18 Jahre müssen Sie weitere Bescheinigungen ausfüllen. Zum Beispiel Ausbildungs- oder Schulnachweise.
Weitere Informationen zum Kindergeld-Antrag lesen Sie auf der Internetseite Kindergeld.org.
Sie können das Kindergeld bis zu sechs Monate rückwirkend beantragen. Wer also vergessen hat, den Antrag auf Kindergeld zu stellen, kann es nachholen.
Wie viel Kindergeld gibt es pro Kind?
Im Jahr 2024 bekommen Sie für jedes Kind 250 Euro.
Soviel Kindergeld bekommen Sie:
Tabelle Kindergeld
Anzahl der Kinder | für 1 Kind | für 2 Kinder | für 3 Kinder | für 4 Kinder | für 5 Kinder |
---|---|---|---|---|---|
Betrag Kindergeld | 250 Euro | 500 Euro | 750 Euro | 1.000 Euro | 1.250 Euro |
Für jedes weitere Kind bekommen Sie zusätzlich 250 Euro pro Kind.
Wie lange gibt es Kindergeld?
Sobald das Kind auf der Welt ist, können Sie Kindergeld beantragen. In der Regel bekommen Sie bis zum 18. Geburtstag des Kindes Kindergeld.
Sie können länger Kindergeld erhalten, wenn das Kind eine Ausbildung macht. Zum Beispiel: Schule, Berufsausbildung oder Studium. Spätestens am 25. Geburtstag des Kindes endet das Kindergeld. Für arbeitslose Kinder können Sie bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld erhalten.
Für Kinder mit Behinderung ist auch eine lebenslange Zahlung möglich. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt Kindergeld für Kinder mit Behinderung.
Wer bekommt das Kindergeld?
Das Kindergeld bekommt die Person, bei der das Kind lebt und wohnt. Wenn das Kind bei beiden Eltern lebt, müssen sich die Eltern entscheiden, wer von beiden das Kindergeld erhält.
Für Kinder, die wegen einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen können, zahlt der Staat lebenslang Kindergeld. Sie bekommen das Kindergeld also auch, wenn das Kind schon erwachsen ist.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Die Behinderung ist vor dem 25. Geburtstag des Kindes eingetreten.
- Das Kind kann nicht selbst für seinen sorgen. Zum Beispiel, weil es wegen seiner Behinderung nicht arbeiten kann.
Manchmal versucht das Sozialamt das Kindergeld direkt zu erhalten, wenn das Kind mit Behinderung in einem Wohnheim lebt. Dies nennt man Abzweigung des Kindergeldes durch das Sozialamt. Sollten die Eltern aber tatsächliche Kosten für das Kind haben, muss das Kindergeld an die Eltern fließen.
Auf der Internetseite des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) finden Sie ein Merkblatt zum Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung. Sie finden dort auch Muster-Widersprüche bei Ablehnung. Außerdem gibt es Tipps, wie Sie eine Abzweigung des Kindergeldes durch Behörden verhindern können.
Ausführliche Informationen zum Thema Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung lesen Sie auf der Internetseite der Lebenshilfe.
Erklär-Video
Wichtige Informationen sehen Sie in dem Erklär-Video “Kindergeld für volljährige Kinder mit Behinderung“ auf der Internetseite intakt.info.
Zum Erklär-VideoKinderzulage im Riester-Vertrag (Altersvorsorge-Vertrag)
Wenn Sie einen Riester-Vertrag zur Altersvorsorge abschließen, können Sie eine jährliche Kinderzulage vom Staat erhalten. Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind 185 Euro im Jahr, wenn es vor 2008 geboren wurde. Für nach 2008 geborene Kinder können Eltern 300 Euro jährlich erhalten. Die Kinderzulage erhalten Sie nur so lange auch eine Berechtigung auf Kindergeld besteht. Den Antrag auf Kinderzulage bekommen Sie auf Nachfrage beim Anbieter Ihres Riester-Vertrages. Nachdem Sie den Antrag ausgefüllt haben, schicken Sie ihn wieder an Ihren Anbieter des Vertrages. (Stand: 2024)
Mehr Infos dazu lesen Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
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Zuletzt aktualisiert am 23. September 2024