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Kinderzuschlag

Kinderzuschlag ist ein Zuschlag zum Kindergeld. Eltern, die wenig Geld verdienen, können das zusätzliche Geld bekommen. Voraussetzung ist, dass die Eltern genug Geld für sich selbst, aber nicht genug Geld für die Familie haben. Außerdem müssen sie ein gewisses Mindesteinkommen haben.


Wer bekommt den Kinderzuschlag?

Eltern können pro Kind monatlich bis zu 250 Euro Kinderzuschlag bekommen (Stand: 2023). Bei mehreren Kindern kann sich der Kinderzuschlag erhöhen. Wie hoch der Zuschlag tatsächlich ist, hängt ab von der Situation der Familie. Zum Beispiel davon, welches Einkommen die Familie hat.
Sie können den Kinderzuschlag bekommen, wenn

  • das Kind oder die Kinder im selben Haushalt mit Ihnen leben.
  • Ihr Kind unter 25 Jahre alt und ledig ist.
  • Sie Kindergeld für das Kind erhalten.
  • Sie nicht zu wenig verdienen (Mindest-Einkommen).

Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit können Sie prüfen, ob Sie Kinderzuschlag bekommen können: KiZ-Lotse.

Wie beantrage ich den Kinderzuschlag?

Den Antrag auf Kinderzuschlag stellen Sie schriftlich bei der Familienkasse. Auf der Internetseite der Agentur für Arbeit finden Sie:
die zuständige Familienkasse an Ihrem Wohnort und
Antrags-Formulare
Es gibt auch diese Möglichkeit:
Antrag online stellen

Wie hoch muss das Mindest-Einkommen sein?

Den Kinderzuschlag können nur Eltern-Paare bekommen, die mindestens 900 Euro brutto verdienen.
Allein-Erziehende müssen mindestens 600 Euro brutto verdienen.
 
Arbeitslosengeld 1 (ALG 1), Kurzarbeiter-Geld und Krankengeld gelten dabei auch als Einkommen.
Wenn die Eltern nur Sozialleistungen erhalten und kein Einkommen haben, können sie keinen Kinderzuschlag bekommen. Zum Beispiel wenn sie Bürgergeld erhalten.

Wie hoch ist die Höchst-Einkommensgrenze?

Die Höchst-Einkommensgrenze für den Kinderzuschlag gibt es seit dem Jahr 2020 nicht mehr.

Zusätzlich: Leistungen für Bildung und Teilhabe

Wenn Sie den Kinderzuschlag für ihr Kind oder ihre Kinder bekommen, dann können sie zusätzliches Geld erhalten: die sogenannten Leistungen für Bildung und Teilhabe. Mit dem Geld können Sie Angebote für die Kinder in Schule und Freizeit bezahlen. Zum Beispiel:

  • ein- oder mehrtägige Klassenausflüge,
  • Mittagessen in Kita und Schule oder
  • Nachhilfe-Unterricht.

Zu den Leistungen gehören auch 174 Euro pro Schuljahr für den Schulbedarf der Kinder. Zum Beispiel ein Schulranzen, Sportzeug, Schreib- und Zeichenmaterial.
Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Weitere Informationen

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/staatliche-hilfen/kinderzuschlag.php

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