Eine schwangere Frau sitzt vor einem Computer.

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld erhalten Frauen vor und nach der Geburt eines Kindes. Die Voraussetzung: Sie haben einen Arbeitsplatz oder sind arbeitslos gemeldet. Das Mutterschaftsgeld zahlen die gesetzlichen Krankenkassen oder das Bundamt für Soziale Sicherung. Die Arbeitgeber*innen müssen einen Zuschuss zahlen. Auch gering beschäftigte Frauen haben ein Anrecht auf Mutterschaftsgeld.

Wer bekommt Mutterschaftsgeld?

Schwangere Frauen, die einen Arbeitsplatz haben oder arbeitslos gemeldet sind, haben das Recht auf Mutterschutz. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach. Wenn eine Frau eine Früh-Geburt hat oder mehr als ein Kind zur Welt bringt, verlängert sich der Mutterschutz auf 12 Wochen nach der Geburt. Ebenso verlängert sich der Mutterschutz, wenn das neugeborenen Baby eine Behinderung hat.
 
Während des Mutterschutzes hat die Frau Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Auch Frauen mit einem Mini-Job (bis zu 538 Euro im Monat) haben Anspruch auf das Geld. Frauen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, bekommen zusätzlich einen Zuschuss der Arbeitgeber*in. Der Zuschuss der Arbeitgeber*in gilt für den gesamten Mutterschutz.
Für Frauen mit Behinderung gibt es keine abweichenden Regeln.

Wo steht es im Gesetz?

Die gesetzliche Grundlage für das Mutterschaftsgeld ist das Mutterschutzgesetz, Paragraf 19, sowie das Sozialgesetzbuch 5, Paragraf 24i.

Zum Mutterschutzgesetz

Wer bekommt kein Mutterschaftsgeld?

Hausfrauen, Selbstständige (unter Vorbehalt) und Adoptiv-Mütter haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Wo und wie können schwangere Frauen Mutterschaftsgeld erhalten?

Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, müssen Schwangere einen Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen.
Familien- oder privat Versicherte stellen den Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Familienversichert bedeutet, dass eine Frau zum Beispiel über ihren Ehemann mitversichert ist. Auf der Internetseite des BAS können Sie den Antrag auch online stellen oder das Antrags-Formular herunterladen.
Für den Antrag auf Mutterschaftsgeld brauchen Sie eine Bescheinigung darüber, wann das Kind zur Welt kommen wird. Also eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin. Ärzt*innen oder Hebammen stellen Ihnen diese Bescheinigung aus.

Wie viel Mutterschaftsgeld gibt es?

Gesetzlich krankenversicherte Mütter bekommen bis zu 13 Euro am Tag. Private Krankenversicherungen zahlen kein Mutterschaftsgeld. Aber Frauen dürfen laut Gesetz während des Mutterschutzes finanziell nicht schlechter gestellt sein. Deswegen zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung privat- oder familienversicherten Frauen einmalig bis zu 210 Euro. (Stand: 2024)

Wieviel zahlen die Arbeitgeber*innen?

Verdient eine schwangere Frau im Job mehr als 13 Euro am Tag, bekommt sie einen Zuschuss von ihrem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin. Arbeitgeber*innen zahlen das übliche Netto-Gehalt minus 13 Euro täglich. Das gilt auch für Mini-Jobber, wenn sie mehr als 390 Euro im Monat verdienen.
Beispiel: Verdient eine Schwangere 63 Euro am Tag, bezahlt die Arbeitgeber*in 50 Euro und die Krankenkasse 13 Euro täglich.

Auf der Internetseite wwww.lohn-info.de finden Sie eine genauere Beispiel-Rechnung.
Den Zuschuss von den Arbeitgeber*innen bekommen auch die Mütter, die nicht gesetzlich krankenversichert sind. Auch hierbei gilt das Prinzip, dass Frauen im Mutterschutz finanziell nicht schlechter gestellt sein sollen.

Zuletzt aktualisiert am 08. März 2024

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