Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Schwerbehinderung

In Deutschland leben 7,8 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung. Das ist fast jeder zehnte Bürger oder Bürgerin.
Bei den meisten Menschen entsteht eine Behinderung erst im Laufe des Lebens. Nur etwa drei Prozent der Menschen mit Schwerbehinderung haben ihre Behinderung seit der Geburt oder seit dem ersten Lebensjahr. Die meisten Behinderungen entstehen durch eine Krankheit (90 Prozent) - nur ein Prozent durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit.
Knapp die Hälfte (45 Prozent) der Menschen mit Schwerbehinderung ist zwischen 55 und 74 Jahre alt. Etwa ein Drittel (34 Prozent) ist 75 Jahre und älter. Nur knapp drei Prozent sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
58 Prozent der Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland haben eine Körperbehinderung. Eine geistige oder seelische Behinderung haben 14 Prozent der Menschen mit Schwerbehinderung. (Stand: 2023)
Mehr Informationen dazu lesen Sie auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes.

Wann ist man schwerbehindert?

Als schwerbehindert gelten Menschen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben. Der Grad der Behinderung ist eine eigene Maßeinheit für die Schwere der Behinderung eines Menschen.
Lesen Sie dazu mehr im Familienratgeber-Artikel "Grad der Behinderung".

Wer bekommt einen Schwerbehindertenausweis?

Personen mit einem GdB von mindestens 50 können einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Mit dem Ausweis erhalten Sie verschiedene sogenannte Nachteilsausgleiche.
Lesen Sie mehr dazu im Familienratgeber-Artikel "Schwerbehindertenausweis".

Was sind Nachteilsausgleiche?

Nachteilsausgleiche bekommen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Also ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel:

  • Steuervorteile,
  • kostenlose oder günstige Fahrten mit Bus und Bahn,
  • geringere Gebühren für Rundfunk und Fernsehen.

Um Nachteilsausgleiche zu bekommen, braucht man meistens einen Schwerbehindertenausweis.
Lesen Sie mehr dazu in der Familienratgeber-Rubrik "Nachteilsausgleiche".

Welche Rechte haben Menschen mit Behinderung?

Menschen mit Behinderung haben Rechte, die ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen sollen. Zum Beispiel haben sie ein Recht auf Teilhabe-Leistungen. Oder es gibt einen besonderen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer*innen mit Schwerbehinderung. Kinder mit Behinderung haben das Recht auf gemeinsames Lernen mit Kindern ohne Behinderung. Die meisten Rechte für Menschen mit Behinderung stehen in der UN-Behindertenrechtskonvention und im Bundesteilhabegesetz. Recht haben bedeutet nicht immer sein Recht zu bekommen. Es gibt aber Möglichkeiten das eigene Recht durchzusetzen.
Lesen Sie mehr dazu in der Familienratgeber-Rubrik "Rechte" und in den Kompakt-Infos unter "Recht haben, Recht bekommen" .

Was heißt Selbstbestimmt Leben?

Menschen mit Schwerbehinderung haben oft den Wunsch auf ein selbstbestimmtes Leben. Und sie haben auch das Recht dazu. Selbstbestimmt leben bedeutet zum Beispiel: selbst entscheiden zu können, wo und mit wem man wohnen, arbeiten und seine Freizeit verbringen möchte.
Oft brauchen Menschen mit Schwerbehinderung Unterstützung, damit sie so leben können, wie sie möchten. Zum Beispiel durch Assistentinnen und Assistenten am Arbeitsplatz, zu Hause und in der Freizeit. Mehr dazu erfahren Sie in der Familienratgeber-Rubrik "Selbstbestimmt leben".

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung.php

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