Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Fahrdienste für Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit Schwerbehinderung oder chronischer Krankheit gibt es Fahrdienste. Die Fahrdienste bringen Sie zu verschiedenen Orten, zum Beispiel zur Arzt-Praxis, zur Arbeit, zur Schule oder ins Kino. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, sind die Fahrdienste kostenlos. Zum Beispiel, wenn Sie eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG) haben und die öffentlichen Busse und Bahnen nicht nutzen können.


Was sind Fahrdienste für Menschen mit Behinderung?

Menschen mit Behinderung brauchen manchmal Fahrdienste, um ins Krankenhaus oder zur Arzt-Praxis zu kommen. Die Fahrt mit dem Fahrdienst muss aus medizinischen Gründen notwendig sein. Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen können die Fahrt verordnen. Dafür gibt es ein spezielles Formular: den Transportschein.
 
Fahrdienste bieten Menschen mit Schwerbehinderung aber auch die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen (soziale Teilhabe). Zum Beispiel wenn Sie:

  • ins Kino, ins Museum oder ins Theater möchten,
  • Verwandte oder Freunde besuchen möchten,
  • zum Einkaufen fahren müssen.

Fahrdienste gibt es auch für Fahrten zur Arbeit oder zum Ausbildungsplatz (Teilhabe am Arbeitsplatz und Teilhabe an Bildung).
 
Einen Rechtsanspruch auf einen Fahrdienst haben Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zum Beispiel dann, wenn Sie wegen Ihrer Behinderung keine Busse und Bahnen benutzen können.

Wer bietet Fahrdienste an?

Die Wohlfahrtsverbände bieten oft Fahrdienste vor Ort an. Zum Beispiel die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO).
Auch Städte, Gemeinden und private Anbieter haben Fahrdienste.

Fahrdienste vor Ort finden

Fahrdienste in Ihrer Nähe finden Sie in den Familienratgeber-Adressen vor Ort.
Geben Sie einfach "Fahrdienst" und Ihre Postleitzahl in den Suchfeldern ein.

Wer bezahlt den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung?

Bei Fahrten aus medizinischen Gründen bezahlt die Krankenkasse den Fahrdienst. Die Krankenkassen nennen diese Fahrten Krankenbeförderung.
 
Bei Fahrten zur sozialen Teilhabe übernimmt die Eingliederungshilfe die Kosten. Die rechtliche Grundlage dafür ist das 9. Sozialgesetzbuch, Paragraf 83 (SGB IX, § 83): „Leistungen zur Mobilität“.
Auch die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt bezahlen in manchen Fällen den Fahrdienst.
 
Die Voraussetzungen und die Kosten für Fahrdienste sind regional unterschiedlich. Die Behindertenbeauftragten der Gemeinde, der Stadt oder des Kreises können Ihnen Auskunft geben.

Wo gibt es Beratung zu den Fahrdiensten?

Beratung zu Fahrdiensten in Ihrer Nähe bekommen Sie bei diesen Stellen:

Weitere Informationen

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/nachteilsausgleiche/fahrdienste.php

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