Eine blinde Frau und eine Begleiterin gehen eine mobile Treppe an einem Flugzeug hinunter.

Fliegen mit Behinderung

Beim Fliegen gibt es kaum Vergünstigungen für Menschen mit Schwerbehinderung. Flughäfen und Flug-Gesellschaften haben aber die Pflicht, Hilfen anzubieten. Menschen mit Behinderung sollten früh genug mitteilen, welche Hilfen Sie brauchen.

Welche Pflichten haben die Flug-Gesellschaften?

Flug-Gesellschaften müssen auch Menschen mit Behinderung und chronischen Krankheiten befördern. Das gilt auch für Menschen, die sich nicht gut bewegen können. Zum Beispiel Menschen mit einer Gehbehinderung oder im Rollstuhl.
Ausnahmen:
1. Die Sicherheit am Flughafen oder im Flugzeug ist gefährdet.
2. Wegen der Größe des Flugzeugs oder der Türen des Flugzeugs, kann eine Person nicht befördert werden.
 
Außerdem müssen die Flug-Gesellschaften in der Europäischen Union Menschen mit Behinderung kostenlose Hilfe anbieten. Das gilt für den Flughafen-Bereich, am Abflug-, Ziel- und Zwischenflughafen. Und das gilt auch im Flugzeug. Zum Beispiel muss es Mitarbeiter*innen geben, die beim Ein- und Aussteigen, beim Transport von Gepäck oder beim Gang zur Toilette helfen. Ihre medizinischen Geräte und zwei Hilfsmittel müssen die Fluggesellschaften kostenlos mitnehmen. Zum Beispiel einen Rollstuhl oder eine Geh-Hilfe.
Eine EU-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1107/2006) schreibt diese Hilfen den Flug-Gesellschaften vor.

Welche Hilfen und Vergünstigungen beim Fliegen gibt es?

Muster eines blauen EU-Parkausweises

Viele Flughäfen und Flug-Gesellschaften haben Hilfsangebote für Menschen mit Behinderung. Zum Beispiel:

  • kostenfreies Parken mit dem europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderung
  • barrierefreie Check-in-Schalter (zur Anmeldung vor Flugbeginn)
  • Begleitpersonen zahlen bei einigen Fluglinien auf Flügen innerhalb Deutschlands nur die Flughafengebühren. Voraussetzung dafür ist das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis. Einen Rechts-Anspruch darauf gibt es aber nicht.
  • kostenloser Transport von medizinischen Hilfsmitteln, Geräten und Medikamenten.
  • Menschen mit Sehbehinderung können ihre Blindenhunde mit ins Flugzeug nehmen.

Da die Hilfsangebote an den Flughäfen und bei den Flug-Gesellschaften unterschiedlich sind, sollten Sie sich vorher informieren. Viele Informationen über Service-Leistungen für Menschen mit Behinderung stehen auf den Internetseiten der jeweiligen Flughäfen. Auch auf den Internetseiten der Flug-Gesellschaften finden Sie Informationen. Beispiele hierfür:

Was sollten Sie vor dem Flug beachten?

Wenn Sie eine Behinderung haben und Hilfe brauchen, teilen Sie das frühzeitig mit. Melden Sie sich mindestens zwei Tage vor Ihrem Flug bei der Flug-Gesellschaft und beim Flughafen. Dort können Sie angeben, welche Hilfe Sie brauchen oder welche Hilfsmittel Sie mitnehmen. So können sich die Flug-Gesellschaft und der Flughafen besser vorbereiten und Ihnen sofort helfen.
Wenn Sie Ihren Flug über ein Reisebüro oder einen Reiseveranstalter gebucht haben, dann teilen Sie dort Ihren Hilfe-Bedarf mit.
Außerdem sollten Sie rechtzeitig vor dem Flug am Flughafen sein. Am besten etwa zwei Stunden vor Abflug.
 
Um besser einschätzen zu können, welche Hilfe Sie brauchen, gibt es Abkürzungen. Diese Abkürzungen heißen Mobilitätsgrad. Die Abkürzungen sind international bekannt. Zum Beispiel gibt es diese Abkürzungen:

  • WCHC = Fluggast kann nicht selbständig laufen und nicht Treppen steigen
  • BLND = Sehbehinderter oder blinder Fluggast
  • DEAF = Fluggast mit Hörbehinderung oder gehörloser Fluggast
  • DPNA = Fluggast mit geistiger Behinderung oder Lernbehinderung

Es ist sinnvoll, dass Sie dem Flughafen und der Flug-Gesellschaft Ihren Mobilitätsgrad mitteilen.
Liste der internationalen Betreuungscodes (Mobilitätsgrad)

Wenn Sie sich beschweren wollen

Sie hatten das Gefühl, dass Sie von der Flug-Gesellschaft oder am Flughafen wegen Ihrer Behinderung schlecht behandelt wurden? Dann können Sie sich bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes melden und sich beschweren.
Es gibt noch weitere Möglichkeiten, wie und wo Sie sich beschweren können. Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Beschwerde einlegen: Diese Möglichkeiten gibt es.

Zuletzt aktualisiert am 28. November 2023

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