Training der Inklusiven Tanzkompanie SZENE2ZWEI in Lahr. Zwei Frauen sitzen auf dem Boden.

Grad der Behinderung

Der Grad der Behinderung (GdB) gibt die Schwere einer Behinderung an. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert. Den GdB legt das Versorgungsamt oder das Amt für soziale Angelegenheiten fest. Dort können Sie auch einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragen. Einen Schwerbehinderten-Ausweis bekommen Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder höher.

Was bedeutet der "Grad der Behinderung"?

Der „Grad der Behinderung“ (GdB) ist eine Maßeinheit. Er zeigt an, wie stark ein Mensch durch seine Behinderung beeinträchtigt ist. Den GdB gibt man in 10er-Graden an. Der niedrigste GdB beginnt bei 20 und der höchste ist 100. Dabei handelt es sich nicht um Prozentangaben. Je höher der Wert, desto stärker ist die Behinderung. Einzelne Behinderungen oder Erkrankungen werden nicht zusammengezählt, sondern insgesamt bewertet.
Zum Beispiel: Eine Person hat zwei Behinderungen. Behinderung A führt zu einem GdB von 30. Die zweite Behinderung B führt zu einem GdB von 50. Beide Behinderungen zusammen ergeben aber nicht unbedingt einen GdB von 80. Sondern es kann sein, dass sie nur mit einem GdB von 60 bewertet werden.
Entscheidend ist hierbei nicht nur die Art der Behinderung oder chronischen Krankheit, sondern auch die Frage: Wie stark wird der Mensch an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt?

Wann wird der Grad der Behinderung festgestellt?

Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis erhalten möchten, müssen Sie Ihren Grad der Behinderung feststellen lassen. Menschen mit einem GdB von mehr als 50 bekommen einen Schwerbehindertenausweis. Mit dem Ausweis erhalten Sie bestimmte Hilfen und Nachteilsausgleiche. Zum Beispiel den besonderen Kündigungsschutz, den Zusatzurlaub oder bestimmte Steuer-Vorteile.
Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen, sollten Sie Unterlagen oder Gutachten von Ärzt*innen miteinreichen. Zum Beispiel diese Unterlagen:

  • ärztliche Gutachten zu Ihrer Behinderung oder chronischen Krankheit
  • Gutachten und Berichte aus einer Kur oder Reha
  • Pflege- und Betreuungsgutachten
  • EKG-, Labor- und Röntgenbefunde

Die Gutachten und Unterlagen sollten nicht älter als zwei Jahre sein. Am besten sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin, bevor Sie den Ausweis beantragen. Der Arzt oder die Ärztin kann Ihnen sagen, welche Unterlage und Gutachten sie brauchen.
 
Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 können sich auf Antrag einem Menschen mit Schwerbehinderung gleichstellen lassen. Das bedeutet sie können dann auch besondere Nachteilsausgleiche bekommen. Wie das geht und welche Voraussetzungen es dafür gibt, lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Gleichstellung.

Tipp: Beratung vor dem Antrag

Lassen Sie sich beraten, bevor Sie den Grad der Behinderung und einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Eine Beratung ist sinnvoll. Zum Beispiel kann es Möglichkeiten geben, einen höheren Grad der Behinderung zu bekommen. Beratung bieten die EUTB-Beratungsstellen. Auch bei den Sozialverbänden oder den Wohlfahrtsverbänden bekommen Sie Beratung. Zum Beispiel beim Sozialverband Deutschland (SoVD), beim Sozialverband VdK, bei der Caritas oder der Arbeiterwohlfahrt (AWO).
Die Caritas bietet auch eine Beratung im Internet an:
 

Caritas Online-Beratung bei Behinderung und psychischer Beeinträchtigung

Wer legt den GdB fest?

Ein Amtsgebäude. Über dem Eingang steht "Versorgungsamt".

Den Grad der Behinderung (GdB) prüfen Gutachter*innen des Versorgungsamtes. Die Gutachter*innen prüfen den GdB nach festgelegten Regeln. Diese Regeln heißen Versorgungsmedizinische Grundsätze. In den Grundsätzen stehen die unterschiedlichen Behinderungs-Arten und chronischen Krankheiten. Dahinter steht jeweils, zu welchem GdB sie führen.
Zum Beispiel:

  • Eine Entfernung des Magens (zum Beispiel aufgrund einer Krebserkrankung) kann zu einem GdB von 40 bis 50 führen.
  • Der Verlust eines Armes (im oberen Bereich des Armes) führt zu einem GdB von 70.

 
Wichtig zu wissen: Manchmal muss der Grad der Behinderung erneut festgelegt werden. Zum Beispiel, weil sich Ihr Gesundheitszustand verbessert oder verschlechtert hat. Bei einem erneuten Gutachten kann es vorkommen, dass Sie einen geringeren Grad der Behinderung erhalten.
 
Beim Versorgungsamt stellen Sie auch den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis.
Mehr zu den Aufgaben des Versorgungsamtes lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Versorgungsamt. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten zum Versorgungsamt oder zum Amt für soziale Anghelegenheiten an Ihrem Wohnort.

Was kann ich tun, wenn ich mit meinem GdB nicht einverstanden bin?

Wenn Sie mit der Entscheidung des Versorgungsamtes nicht einverstanden sind, können Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Wie das geht, erfahren Sie im Familienratgeber-Artikel Wie lege ich Widerspruch ein?
Wenn Sie bereits einen GdB haben und einen höheren GdB haben möchten: Dann können Sie eine neue Einstufung beim Versorgungsamt beantragen. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn sich Ihr Gesundheitszustand aufgrund Ihrer Behinderung verschlechtert hat. Vorher sollten Sie sich aber beraten lassen. Denn nicht immer führt eine Neu-Einstufung zu einem höheren GdB. Bei der Neu-Einstufung kann Ihr GdB auch geringer ausfallen als vorher.

Begleitperson erlaubt bei medizinischem Gutachten

Sie haben das Recht eine Begleitperson zu einem medizinischen Gutachten mitzunehmen. Das kann für Sie wichtig sein, wenn Sie persönlich zum medizinischen Gutachten erscheinen müssen. Das Recht auf eine Begleitperson hat ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel bestätigt. Der Gutachter oder die Gutachterin muss die Vertrauensperson zulassen. Nur ein Gericht kann den Ausschluss einer Vertrauensperson von der Begutachtung anordnen. Nicht aber der oder die Gutachter*in.
 

Zum Urteil des Bundessozialgerichts

Zuletzt aktualisiert am 27. Februar 2024

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