Versorgungsamt
Das Versorgungsamt ist für Menschen mit Schwerbehinderung zuständig. Zum Beispiel legt es den Grad der Behinderung (GdB) fest und stellt einen Schwerbehindertenausweis aus.
Welche Aufgaben hat das Versorgungsamt?
Für viele Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung ist das Versorgungsamt oder das Amt für soziale Angelegenheiten zuständig. Die Hauptaufgaben des Versorgungsamtes sind:
- Den Grad der Behinderung (GdB) feststellen.
- Bestimmte gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) festlegen.
Zum Beispiel das Merkzeichen aG für Menschen mit einer schweren Gehbehinderung. Oder das Merkzeichen Bl für blinde Menschen. - Einen Schwerbehindertenausweis ausstellen.
In manchen Bundesländern gibt es zentrale Versorgungsämter. In anderen Bundesländern übernehmen kommunale Ämter diese Aufgaben. In den Kommunen heißen die Ämter „Amt für Soziale Angelegenheiten“ oder „Amt für Soziales und Versorgung“.
Fast alle Versorgungsämter haben eine eigene Internetseite. Dort können Sie Anträge herunterladen oder direkt online stellen. Zum Beispiel den Antrag auf Feststellung einer Behinderung oder den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis. Sie können natürlich auch persönlich zu Ihrem Versorgungsamt gehen und dort den Antrag stellen.
Versorgungsämter in den Bundesländern
Baden-Württemberg:
Die jeweils zuständigen Landratsämter.
Auf der Internetseite „Serviceportal Baden-Württemberg“ können Sie Ihren Wohnort eingeben und nach dem Amt suchen.
Bayern:
Zentrum Bayern Familie und Soziales mit Regionalstellen in den sieben Regierungsbezirken:
- Region Oberbayern
- Region Niederbayern
- Region Oberpfalz
- Region Oberfranken
- Region Mittelfranken
- Region Unterfranken
- Region Schwaben
Berlin:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Brandenburg:
Landesamt für Soziales und Versorgung mit drei Bürgerbüros in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam
Bremen:
Hamburg:
Hessen:
In Hessen sind das Landesversorgungsamt und die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales zuständig. Es gibt insgesamt fünf Ämter, in:
- Darmstadt,
- Frankfurt am Main,
- Fulda,
- Gießen,
- Kassel und
- Wiesbaden
Mecklenburg-Vorpommern:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
- Bereich Schwerbehindertenrecht
- Versorgungsamt Rostock mit drei Außenstellen in Neubrandenburg, Schwerin und Stralsund
Niedersachsen:
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie mit sechs Außenstellen:
- Hauptstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim
- Außenstelle Braunschweig
- Außenstelle Hannover
- Außenstelle Lüneburg
- Außenstelle Oldenburg
- Außenstelle Osnabrück
- Außenstelle Verden
Nordrhein-Westfalen:
In Nordrhein-Westfalen haben die Landkreise und kreisfreien Städte eigene Versorgungsämter. Sie finden das zuständige Versorgungsamt über Ihre Kreis- oder Stadtverwaltung.
Eine Liste der zuständigen Versorgungsämter in NRW finden Sie auch auf der Internetseite des Sozialverbands VDK Nordrhein-Westfalen.
Rheinland-Pfalz:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Menschen mit Behinderung
Saarland:
Landesamt für Soziales Saarland
Sachsen:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Zusammenarbeit mit den kommunalen Versorgungsämtern
Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Landesamt für soziale Dienste mit den vier Außenstellen in Neumünster, Heide, Lübeck, Schleswig
Thüringen:
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Zusammenarbeit mit den kommunalen Versorgungsämtern
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