Ein junger Mann im Rollstuhl. Daneben stehen ein persönlicher Assistent und eine Frau.

Persönliche Assistenz

Persönliche Assistenz ist eine Hilfe für Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen des Lebens. Assistentinnen und Assistenten unterstützen bei allen Tätigkeiten des Alltags. Zum Beispiel im Haushalt, bei der Arbeit, in der Schule oder auch bei Freizeit-Aktivitäten. Dadurch können Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen. Sie entscheiden selbst, wann, wo und von wem sie Unterstützung bekommen möchten. Sie können die Assistenz von einem Assistenz- oder Pflegedienst bekommen. Oder sie organisieren selbstständig die Unterstützung durch Assistent*innen. Wer die Assistenz selbst organisiert, kann sie mit dem Persönlichen Budget bezahlen. Der Text beantwortet Fragen zur Persönlichen Assistenz und zur Bezahlung.

Was ist Assistenz?

Assistentinnen und Assistenten unterstützen Menschen mit Behinderung. Die Aufgaben der Assistent*innen sind vielfältig: Von kleinen Botengängen, über die Begleitung zur Schule und im Beruf sowie bei Ausflügen oder im Urlaub, bis hin zur Betreuung Rund-um-die-Uhr.
Deshalb sind die Anforderungen an Assistent*innen auch ganz unterschiedlich. Manchmal sind Fähigkeiten im Bereich Pflege wichtig. Ein andermal die Unterstützung am Arbeitsplatz oder in der Schule. Immer sollten sich aber der Mensch mit Behinderung und seine Assistent*innen auf der persönlichen Ebene verstehen.

Meist wählen Menschen mit Behinderung ihre Assistent*innen selbst aus und arbeiten diese auch selbst ein. Es gibt aber auch Assistenzdienste, die die Personalauswahl, die Einarbeitung, die Bezahlung und andere Aufgaben übernehmen.

In Videos auf YouTube können Sie sich Berichte von Menschen mit Behinderung ansehen, die von ihrem Leben mit Assistenz erzählen:

Welche Assistenz-Bereiche gibt es?

Ein Assistent hilft einem Mann mit Behinderung bei der Arbeit.

Assistent*innen können in den Bereichen Pflege zu Hause, Haushalt, Beruf, Ausbildung, Alltag und Freizeit helfen. Zum Beispiel für:

  • Pflege zu Hause (zum Beispiel Körperpflege, Duschen, Anziehen, Toilettengang)
  • Unterstützung im Haushalt (zum Beispiel beim Putzen, Kochen oder Einkaufen)
  • Besuch von Kindergarten oder Kita
  • Schul- und Hochschulbesuch
  • Arbeit (Lesen Sie dazu auch den Familienratgeber-Artikel Arbeiten mit Behinderung: Besondere Angebote, Infos und Unterstützung).
  • Aufenthalt in einem Krankenhaus (Krankenhaus-Assistenz)
  • Freizeitgestaltung (zum Beispiel Ausflüge, Theater, Kino, Museum, Sport, Reise-Begleitung)
  • Erwachsenenbildung (zum Beispiel Begleitung bei Kursen der Volkshochschule)
  • Hilfen für Eltern mit Behinderung und ihre Kinder (Eltern-Assistenz)
    Lesen Sie dazu auch den Familienratgeber-Artikel Eltern-Assistenz.

Meistens helfen Assistent*innen einzelnen Personen. Es gibt aber auch Assistenz für mehrere Personen, zum Beispiel in einer Wohngruppe.

Welche Ausbildung haben Assistent*innen für Menschen mit Behinderung?

Menschen mit Behinderung suchen selbst nach ihrer Assistenz. So können sie auch selbst entscheiden, welche Ausbildung nötig ist. Es gibt Assistenzen, die keine besondere Ausbildung haben. Oft sind Assistenzen Studierende, die soziale Arbeit, Pädagogik oder Sozialarbeit studieren. Einige brauchen Erfahrung in der Pflege.

Für die meisten Menschen mit Behinderung ist es aber am wichtigsten, dass sie sich gut mit ihren Assistent*innen verstehen. Und dass sie ihnen vertrauen können.

Wo steht es im Gesetz?

Durch das Bundesteilhabegesetz haben Menschen mit Behinderung seit 2020 einen Rechtsanspruch auf Assistenz. Dazu gehören Assistenz-Leistungen bei der Arbeit oder in Schule und Ausbildung. Aber auch bei der Pflege, im Haushalt, in der Freizeit oder auf Urlaubsreisen. Außerdem gibt es Assistenz für Mütter und Väter mit Behinderung, bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder (Sozialgesetzbuch 9, Paragraf 4). Der Fachbegriff dafür lautet: Eltern-Assistenz.
Die rechtliche Grundlage für die Assistenz-Leistungen im Bereich "Soziale Teilhabe" ist das Sozialgesetzbuch 9, Paragrafen 78, 81 und 113 bis 116.

Wie finde ich eine Assistentin oder einen Assistenten?

Einige Internet-Seiten bieten eine Stellen-Vermittlung von Assistenz. Dort können Sie eine Stellenausschreibung einstellen. Es gibt zum Beispiel diese Seiten:

Sie können auch die Hilfe von Assistenz-Diensten in Anspruch nehmen. Diese Dienste übernehmen die Organisation der Assistenz. Zum Beispiel das Einstellen der Assistent*innen, die Bezahlung und die Abrechnung mit den Leistungsträgern. Die Dienste müssen Sie in der Regel bezahlen. Hier finden Sie eine Auswahl von Assistenz-Diensten:
Eine Liste von Anbietern von Assistenz-Leistungen auf der Internetseite Rehadat.
Eine Liste mit Assistenzdiensten bietet auch der Berliner Verein ambulante dienste e.V.
 
Auch die EUTB-Beratungsstellen können Ihnen einen Überblick über Assistenz-Anbieter in Ihrer Region geben. Die Beratungsstellen selbst vermitteln keine Assistent*innen, weil sie unabhängig arbeiten. Aber die Berater*innen können Ihnen Kontaktdaten nennen.

Wer bezahlt die Assistenz?

In Deutschland gibt es verschiedene Stellen, die die Kosten der Assistenz bezahlen. Diese Stellen heißen Leistungsträger, früher Kostenträger. Welcher Leistungsträger für Sie bezahlt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Und davon, welche Assistenz-Leistungen Sie brauchen. Wenn Sie zum Beispiel Arbeits-Assistenz benötigen, kann die Bundesagentur für Arbeit oder das Integrationsamt die Kosten bezahlen. Wenn Eltern mit Behinderung Eltern-Assistenz bekommen, zahlt meist der Träger der Eingliederungshilfe.
 
Es gibt folgende Leistungsträger:

  • Träger der Eingliederungshilfe
  • Pflegeversicherung
  • Krankenkasse
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Integrationsamt
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Jugendamt
  • Sozialamt
  • Versorgungsamt

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie Persönliche Assistenz bekommen:

  1. Sie können die Assistenz als Sach-Leistung beziehen. Zum Beispiel als Unterstützung von einem Pflege-Dienst. Sie brauchen sich dann nicht um die Organisation und Bezahlung der Assistenz zu kümmern. Das übernimmt der Leistungsträger für Sie.
  2. Sie bezahlen die Assistenz mit dem Persönlichen Budget selbst. Das Persönliche Budget ist eine Geld-Leistung. Mit dem Geld können Sie selbst Assistent*innen einstellen und bezahlen. Sie klären dann selbst, wer für Sie arbeitet und wann. Und Sie kümmern sich selbst um die Bezahlung Ihrer Assistent*innen. Sie können das Persönliche Budget aber nur erhalten, wenn Sie Anspruch auf Teilhabe-Leistungen haben. Wenn Sie sich für das Persönliche Budget entscheiden, sollten Sie sich vorher beraten lassen.
    Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Persönliches Budget.

Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?

Es gibt verschiedene Beratungsmöglichkeiten für Sie. Sie können sich persönlich bei einer Beratungsstelle beraten lassen. Oder Sie nutzen eine Telefon-Beratung. Möglich ist auch eine Beratung im Internet, zum Beispiel per E-Mail. Hier einige Beratungsangebote:

  • Die EUTB-Beratungsstellen beraten zu allen Themen aus dem Bereich Behinderung und Teilhabe. In den EUTB-Beratungsstellen haben viele Beraterinnen und Berater selbst eine Behinderung. Sie können dort anrufen, eine E-Mail schreiben oder persönlich dort vorbeigehen.
  • Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) berät zum Thema Persönliches Budget und Assistenz. Die Beratung ist per Telefon möglich. Die Telefonnummer lautet: 030 - 235 935 190. Oder per E-Mail: persoenliches.budget@isl-ev.de. Die Sprechzeiten stehen auf der Internetseite der ISL.
  • Unabhängige Beratung bekommen Sie auch beim Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz NITSA e.V. Alle Berater*innen haben selbst eine Behinderung. Die Beratung ist per E-Mail möglich: beratung@nitsa-ev.de. Zur Beratung von NITSA e.V.
  • Die Caritas bietet eine Online-Beratung für Menschen mit Behinderung an. Sie müssen Ihren Namen nicht zu nennen und Sie brauchen keine E-Mail-Adresse. Die Expert*innen der Caritas antworten innerhalb von zwei Werktagen.
  • Der Verein Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA) bietet sehr viele Informationen und Tipps zum Thema Assistenz. Unter "Beratung behinderter Arbeitgeber*innen" finden Sie zum Beispiel Informationen zu Honorarkräften, Entlohnungsmodellen und Haftungsfragen. Unter "Rechtliches" können Sie Informationen zu wichtigen rechtlichen Regelungen, Urteilen und eine Anwaltsliste finden.
  • Auch die Leistungsträger beraten zum Thema Assistenz-Leistungen. Die Leistungsträger sind gesetzlich verpflichtet, Sie zu beraten. Die Beratung ist aber nicht unabhängig.

Alle Beratungs-Angebote sind kostenlos!

Online-Tipp: Infoportal Persönliche Assistenz

Die Internetseite "Persönliche Assistenz- das Infoportal" informiert über die Grundlagen der Persönlichen Assistenz. Sie stellt die verschiedenen Assistenz-Bereiche vor. Und sie gibt Infos zum Berufsbild Assistent*in.

Zum Infoportal

Zuletzt aktualisiert am 23. Februar 2024

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