Eine blinde Frau sitzt mit ihren beiden Kindern an einem Küchentisch, daneben eine Assistentin.

Eltern-Assistenz

Eltern mit Behinderung oder chronischer Krankheit brauchen manchmal Unterstützung, um ihre Kinder zu versorgen. Diese Unterstützung können sie von Assistentinnen und Assistenten bekommen. Das Fachwort dafür heißt Eltern-Assistenz. Viele Mütter und Väter mit Behinderung haben ein Anrecht auf diese Unterstützung. Was genau ist Eltern-Assistenz? Wie beantragt man sie? Und wer bezahlt die Assistenz? Antworten auf diese und andere Fragen lesen Sie hier.

Was ist Eltern-Assistenz?

Der Begriff Eltern-Assistenz stammt ab vom Begriff der Persönlichen Assistenz. Persönliche Assistenz ist die Unterstützung von Menschen mit Behinderung durch andere Menschen. Assistentinnen und Assistenten helfen Menschen mit Behinderung zu Hause, bei der Arbeit oder in der Freizeit.
Für viele Eltern mit Behinderung ist eine Assistenz die wichtigste Hilfe im Alltag. Die Assistentinnen und Assistenten helfen zum Beispiel bei:

  • Baby wickeln oder baden,
  • Essen kochen,
  • sich um das Kind kümmern, wenn die Eltern gerade nicht können.

Die Erziehung der Kinder bleibt aber bei Mutter und Vater.
 
Mehr Informationen zur Persönlichen Assistenz lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Persönliche Assistenz.

Welche Unterstützung gibt es für Eltern mit Behinderung?

Wo, wie und wann Assistent*innen helfen, entscheiden die Eltern selbst. Sie können selbst am besten einschätzen, welche Hilfe und Unterstützung sie brauchen. Das kann abhängen von der Art ihrer Behinderung. Aber auch von der eigenen Wohn- und Lebenssituation. Zum Beispiel davon, ob die Familie auf dem Land oder in der Stadt wohnt. Oder, ob die Kinder schon zur Schule gehen oder noch Kleinkinder sind. Und, ob die Eltern alleinerziehend sind oder nicht.

Hier sind einige Beispiele für Eltern-Assistenz:

  • Pflege und Versorgung des Kindes. Die Assistent*innen helfen zum Beispiel beim Wickeln, Waschen oder Füttern.
  • Haushalt. Zum Beispiel das Kinderzimmer aufräumen.
  • Begleitung außerhalb der Wohnung. Zum Beispiel zum Einkaufen, zum Kinderarzt, in den Kindergarten oder bei Ausflügen von Kindergarten und Schule.
  • Unterstützung für Eltern mit Sinnesbehinderung. Zum Beispiel für Eltern mit Hörbehinderung. Die Assistent*innen können dann bei Elternabenden in Gebärdensprache dolmetschen. Oder wichtige Dinge aufschreiben.
  • Betreuung des Kindes. Zum Beispiel wenn die Mutter oder der Vater wegen der Behinderung zur Rehabilitation oder zur Therapie muss.
  • Entwicklung des Kindes. Die Assistent*innen helfen zum Beispiel, wenn das Kind das Fahrradfahren oder das Schwimmen lernt.

Für wen gibt es Eltern-Assistenz?

Eine blinde Frau mit Ihren Kindern und eine Frau ohne Behinderung sitzen an einem Küchentisch.

Eltern-Assistenz können Eltern mit Behinderung oder chronischer Krankheit bekommen. Das gilt auch, wenn nur der Vater oder nur die Mutter eine Behinderung oder chronische Krankheit hat. Eltern-Assistenz gibt es für Eltern mit:

  • Körperbehinderung. Zum Beispiel mit Gehbehinderung oder Lähmungen.
  • Sinnesbehinderung. Zum Beispiel für blinde, sehbehinderte oder schwerhörige Eltern.
  • Seelischer oder psychischer Behinderung oder Krankheit. Zum Beispiel für Eltern mit Depression oder mit einer Sucht-Erkrankung.
  • Chronischer Krankheit. Zum Beispiel mit Rheuma, Diabetes oder Krebs.
  • Lernschwierigkeiten oder geistiger Behinderung.

Die Unterstützung für Eltern mit Lernschwierigkeiten heißt im Gesetz „qualifizierte Assistenz“.  Hierbei helfen die Assistent*innen auch bei der Erziehung der Kinder. Oder bei Fragen, die die ganze Familie betreffen. Zum Beispiel bei Geld-Angelegenheiten. Bei der Eltern-Assistenz für Eltern mit Körperbehinderung oder Sinnesbehinderung ist dies nicht so.

So beantragen Sie die Eltern-Assistenz

Die Eltern-Assistenz beantragen Sie bei Ihrem Rehabilitationsträger. Die Rehabilitationsträger nennt man auch Leistungsträger. Diese bezahlen die Eltern-Assistenz. Den Antrag können Sie mündlich oder schriftlich stellen. Ein schriftlicher Antrag ist aber besser.
Rehabilitationsträger sind zum Beispiel:

  • der Träger der Eingliederungshilfe,
  • die gesetzliche Krankenkasse,
  • die gesetzliche Rentenversicherung,
  • die gesetzliche Unfallversicherung.

In den meisten Fällen ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Sie sollten dort Ihren Antrag stellen. Es gibt aber manchmal Ausnahmen.
Sie wissen nicht, welcher Träger für Sie zuständig ist? Dann können Sie den Antrag einfach bei einem dieser Träger abgeben. Der Träger hat dann die Pflicht, Ihren Antrag zu prüfen und an den richtigen Träger weiterzuleiten. Dafür hat er zwei Wochen Zeit.
 
In Ihrem Antrag sollte stehen:

  • Welche Behinderung oder chronische Krankheit Sie haben oder der andere Elternteil hat.
  • Welche Unterstützung Sie und Ihr Kind oder Ihre Kinder brauchen.
    Zum Beispiel Unterstützung in den Bereichen Pflege des Kindes, Betreuung des Kindes zu Hause oder Begleitung des Kindes außer Haus.

Außerdem ist es wichtig, dass Sie Ihrem Antrag notwendige Unterlagen beifügen. Zum Beispiel diese Unterlagen:

  • Nachweis über die eigene Behinderung.
    Zum Beispiel Schwerbehindertenausweis und aktuelle ärztliche Atteste.
  • Nachweise über Vermögen.
    Zum Beispiel Kontoauszüge, Sparbücher, Bausparverträge, Lebensversicherung.
  • Einkommensnachweise.
    Zum Beispiel Gehalts-Nachweis, aktueller Renten-Bescheid, Bescheid über Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt.
  • Kindergeld-Bescheid.

Wie geht es nach dem Antrag auf Eltern-Assistenz weiter?

Als erstes prüft der Rehabilitationsträger, welche und wie viel Unterstützung Sie als Eltern tatsächlich brauchen. In der Fachsprache heißt das Bedarfsermittlung. Manchmal kommen dafür die Mitarbeiter*innen des Rehabilitationsträgers zu Ihnen nach Hause. Es kann aber auch sein, dass der Träger Sie zum Gespräch einlädt. Dort sprechen Sie dann mit den Mitarbeiter*innen über Ihre Familien-Situation.
Am besten ist es, wenn Sie sich dafür Unterstützung holen. Sie könnten zum Beispiel Freunde oder ein Familienmitglied dazu holen. Gut wäre es, wenn jemand Notizen von dem Gespräch macht.
Hat der Rehabilitationsträger alles geprüft, bekommen Sie den Bescheid nach wenigen Wochen. Im Bescheid muss stehen, ob und wie viel Unterstützung Sie bekommen. Und die Entscheidung muss begründet sein.
 
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Wie das geht, erfahren Sie im Familienratgeber-Artikel Wie lege ich Widerspruch ein?

Tipp: Info-Heft Eltern-Assistenz

Vom Bundesverband behinderter Eltern e.V. (bbe) gibt es ein ausführliches Info-Heft zur Eltern-Assistenz. Dort erfahren Sie, wie Sie die Assistenz am besten beantragen und wie Sie die Unterstützung durch Assistent*innen selbst organisieren. In dem Heft finden Sie auch einen Muster-Antrag (auf Seite 98) auf Eltern-Assistenz und eine Checkliste (auf Seite 95) für die Assistenz-Leistungen.
 

Info-Heft zur Eltern-Assistenz

Wer bezahlt die Eltern-Assistenz?

In den meisten Fällen bezahlt der Träger der Eingliederungshilfe die Eltern-Assistenz. Nur in wenigen Fällen sind andere Rehabilitations-Träger zuständig. Zum Beispiel die Krankenkasse, die gesetzliche Unfallversicherung oder das Jugendamt.
Was genau Eingliederungshilfe ist, wer sie bekommt und wie man sie beantragt, erfahren Sie im Familienratgeber-Artikel Eingliederungshilfe.

Wo steht die Eltern-Assistenz im Gesetz?

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) haben Eltern mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf Eltern-Assistenz. In Paragraf 78 des Sozialgesetzbuch 9 (SGB 9, § 78) steht:
"(3) Die Leistungen für Assistenz nach Absatz 1 umfassen auch Leistungen an Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder."
Assistenz für Eltern mit Behinderung ist nun eine Leistung zur sozialen Teilhabe. Das gilt auch für Eltern mit Lernschwierigkeiten.

Kann ich Eltern-Assistenz auch als Persönliches Budget bekommen?

Ja, Sie können Eltern-Assistenz auch als Persönliches Budget bekommen. Das bedeutet: Der Reha-Träger zahlt das Geld für die Assistenz direkt an Sie aus. Mit dem Geld können Sie dann selbst Assistent*innen einstellen und bezahlen. Sie können mit dem Geld des Persönlichen Budgets aber auch weiterhin einen Dienst für Eltern-Assistenz beauftragen und bezahlen.
Mehr Informationen dazu lesen Sie auf der Internetseite des Bundesverbands behinderter Eltern e.V. und im Familienratgeber-Artikel Persönliches Budget.

Wo gibt es Beratung zur Eltern-Assistenz?

Eine Frau und ein Mann im Rollstuhl vor einem Gebäude.

Beratung bekommen Sie bei den EUTB-Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Die EUTB ist ein Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung. Viele EUTB-Berater*innen haben selbst eine Behinderung.
Mehr über die EUTB lesen Sie im Familienratgeber-Artikel EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.

Der Verein bbe e.V. berät Sie ebenfalls. Sie können die Mitarbeiter*innen per Telefon oder per E-Mail erreichen.
Telefonnummer: 0511 69 63 256, Mo bis Fr, 9 bis 14 Uhr.
E-Mail: hannover@behinderte-eltern.de
Der Verein bietet auch Unterstützung in diesen Bereichen:

  • Vermittlung von Assistent*innen
  • Hilfe beim Antrag auf Eltern-Assistenz
  • Lohn– und Gehaltsabrechnung für Eltern-Assistent*innen
  • Fortbildung für Eltern-Assistent*innen

Zuletzt aktualisiert am 08. Februar 2024

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