Eine Frau im Rollstuhl hat einen Tablet-PC in der Hand und weist mit der anderen Hand den Weg. Dahinter eine andere Frau, die den Rollstuhl schiebt.

Persönliches Budget

Mit dem Persönlichen Budget können Menschen mit Behinderung selbstständiger leben und viel mehr selbst entscheiden. Sie können zum Beispiel selbst entscheiden, wann, wo und wie sie Hilfe und Unterstützung bekommen möchten. Das Persönliche Budget ist Geld, das Menschen mit Behinderung bekommen können. Mit diesem Geld können sie dann Hilfe und Unterstützung "einkaufen".

Was ist das Persönliche Budget?

Euro-Geldscheine

Das Persönliche Budget ist eine Geld-Leistung für Menschen mit Behinderung. Damit können Menschen mit Behinderung Assistent*innen und Fachkräfte selbst bezahlen. Die Assistent*innen und Fachkräfte unterstützen den Menschen mit Behinderung dabei, ein möglichst selbstständiges Leben zu führen. Das Persönliche Budget gibt es seit 2001.

Das Persönliche Budget ist freiwillig. Sie können sich dafür entscheiden. Aber Sie müssen es nicht.

Warum gibt es das Persönliche Budget?

Junge Menschen mit und ohne Behinderung demonstrieren für Inklusion.

Vor dem Persönlichen Budget gab es nur Sach-Leistungen für Menschen mit Behinderung.

Sachleistungen bedeutet: Wenn ein Mensch mit Behinderung Unterstützung braucht, dann beantragt er Hilfe bei einem Leistungsträger. Der Leistungsträger bezahlt dann Geld an eine Institution. Und die Institution hilft und versorgt dann den Menschen mit Behinderung.

Beispiel Wohnen: Die Sachleistung ist zum Beispiel das Wohnen in einem Wohnheim. Der Mensch mit Behinderung wohnt in einem Wohnheim und der Leistungsträger bezahlt für den Platz im Wohnheim. Das ist die Sachleistung.

Der Mensch mit Behinderung weiß oft nicht viel über die Sachleistung. Er weiß nicht, was die Sachleistung kostet und kann auch nicht viel mitentscheiden. Der Mensch mit Behinderung muss oft einfach akzeptieren, wann es Mittagessen gibt, wann man ins Bett gehen muss oder wer ihn als Pfleger oder Pflegerin unterstützt.

Viele Menschen mit Behinderung hatten in der Vergangenheit ein Persönliches Budget gefordert. Der Grund: Sie wollten nicht, dass der Staat zu viel über sie bestimmt. Denn bei den Sachleistungen können Menschen mit Behinderung nur wenig mitentscheiden. Andere Leute entscheiden, was für den Menschen mit Behinderung gut ist. Und andere Leute organisieren die Hilfe und Unterstützung. Dies nennt man auch „Fürsorge-Prinzip“.

Viele Menschen mit Behinderung wollen dieses Fürsorge-Prinzip nicht mehr. Sie wollen selbst entscheiden, was gut für sie ist. Sie wollen selbstbestimmt leben. Das Persönliche Budget ist ein wichtiger Fortschritt, damit Menschen mit Behinderung dieses Ziel erreichen.

Was ist der Unterschied zwischen dem Persönlichen Budget und Sachleistungen?

Beim Persönlichen Budget bekommt der Mensch mit Behinderung selbst das Geld und nicht der Leistungsträger. Der Mensch mit Behinderung entscheidet dann selbst, wer ihn versorgen soll. Das kann zum Beispiel ein Pfleger oder eine Pflegerin sein. Der Mensch mit Behinderung bezahlt den Pfleger oder die Pflegerin selbst mit dem Persönlichen Budget. So kann der Mensch mit Behinderung viel mehr selbst entscheiden, zum Beispiel:

  • wer ihn pflegen soll,
  • wann er gepflegt werden soll,
  • wie lange und wie oft der Pfleger oder die Pflegerin kommt,
  • was der Pfleger oder Pflegerin machen soll.

Und wenn der Mensch mit Behinderung nicht zufrieden ist, dann kann er sich einen anderen Pfleger oder eine andere Pflegerin suchen.

Das Persönliche Budget ist kein zusätzliches Geld, das Sie zu Sachleistungen dazu bekommen. Es ist Geld, das Sie statt Sachleistungen bekommen.

Wer kann das Persönliches Budget bekommen?

Assistenzdienst Hannover - Stephano und Assistent Lukas.

Persönliches Budget können alle Menschen mit Behinderung bekommen, die Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe haben. Auch Menschen, die wahrscheinlich bald eine Behinderung bekommen werden, können einen Antrag stellen. Eltern von Kindern mit Behinderung können den Antrag für ihr Kind stellen.

Seit dem 1. Januar 2008 gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget (Sozialgesetzbuch 9, Paragraf 29). Das bedeutet: Alle Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Persönliches Budget, wenn sie leistungsberechtigt sein. Leistungsberechtigt bedeutet: Sie müssen Hilfe und Unterstützung benötigen.

Kann ich auch wieder zurück zu den Sachleistungen, wenn mir das Persönliche Budget nicht gefällt?

Ja, Sie können das Persönliche Budget schriftlich kündigen oder auslaufen lassen. Dann können Sie wieder Sachleistungen bekommen.

Für welche Bereiche kann ich das Persönliche Budget nutzen?

Das Persönliche Budget können Sie zum Beispiel für Unterstützung in diesen Bereichen nutzen:
 

  • Beim Wohnen: Viele Menschen mit Behinderung nutzen das Persönliche Budget, um selbstständig wohnen zu können. Zum Beispiel, wenn sie nicht mehr in einem Wohnheim leben möchten. Oder wenn sie von zuhause ausziehen möchten. Mit der Unterstützung von Assistent*innen leben sie dann in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft (WG).
  • Im Haushalt: Mit dem Persönlichen Budget könnten Sie Assistent*innen bezahlen, die Ihnen beim Einkaufen, Putzen oder Waschen helfen.
  • Bei der Pflege: Mit dem Persönlichen Budget können Sie selbst entscheiden, welche Fachkräfte Sie pflegen sollen.
  • Bei der Erziehung von Kindern: Assistent*innen können Sie bei der Versorgung Ihrer Kinder unterstützen.
  • Bei Behördengängen: Assistent*innen können Sie zum Beispiel ins Rathaus oder zu anderen Behörden begleiten.
  • Bei Arztbesuchen: Assistent*innen können Sie zum Arzt bringen und Sie während des Termins unterstützen.
  • Bei der Arbeit oder Ausbildung: Wenn Sie Unterstützung am Arbeitsplatz brauchen, können Sie diese Unterstützung mit dem Persönliches Budget bezahlen.
  • Für Fahrdienste: Zum Beispiel für Fahrten zum Arbeitsplatz oder zum Arzt.
  • In der Freizeit: Auch in Ihrer Freizeit können Sie das Persönliche Budget nutzen. Zum Beispiel, wenn Sie sind Kino, Museum oder Theater gehen wollen.

Was ist die Persönliche Assistenz?

Ein Assistent schiebt eine Person im Rollstuhl eine Rampe hoch.

Das Persönliche Budget nutzen viele Menschen für eine Persönliche Assistenz. Persönliche Assistenz ist Hilfe und Unterstützung für einen Menschen mit Behinderung durch andere Menschen. Die Persönlichen Assistent*innen sind dabei die Mitarbeiter*innen oder Helfer*innen.  Der Mensch mit Behinderung ist Chef*in dieses Mitarbeiters oder dieser Mitarbeiterin. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin hilft dem Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu führen. 
Assistent*innen unterstützen zum Beispiel im Haushalt, bei der Arbeit, in der Schule oder in der Freizeit.

Manche Menschen mit Behinderung leben 24 Stunden am Tag mit einer Persönlichen Assistenz. Andere brauchen weniger Unterstützung. Mehr zum Thema Persönliche Assistenz finden Sie im Familienratgeber-Beitrag Persönliche Assistenz.

Wie hoch ist das Persönliche Budget?

Die Höhe des Persönlichen Budgets hängt davon ab, wie viel Hilfe Sie brauchen. Wenn Sie nur wenig Hilfe brauchen, dann kann das Budget zum Beispiel bei 200 Euro im Monat liegen. Manche Menschen mit Behinderung brauchen 24 Stunden am Tag Unterstützung und können mehrere Tausend Euro bekommen.

Das durchschnittliche Persönliche Budget liegt bei etwa 500 Euro im Monat.

Welche Vor- und Nachteile hat das Persönliche Budget?

Das Persönliche Budget hat sehr viele Vorteile. Der wichtigste Vorteil: Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben. Aber es gibt auch einige Nachteile. Ein Überblick:

Vorteile:

  • Sie suchen selbst aus, wer für Sie arbeitet.
  • Sie sind nicht von einem bestimmten Anbieter abhängig.
  • Sie entscheiden selbst, wann Sie Unterstützung haben wollen.
  • Das Persönliche Budget kann Ihre Lebensqualität erhöhen. Denn Sie entscheiden freier und unabhängiger über persönliche Angelegenheiten. Das macht sie selbstständiger.

Nachteile:

  • Sie benötigen Zeit, um ein Persönliches Budget zu beantragen.
  • Sie benötigen Zeit, um Ihre Assistent*innen einzustellen.
  • Die müssen Buchhaltung machen und ihre Hilfe organisieren.

Wenn Sie sich für das Budget entscheiden, können Sie auch für die Organisation Hilfe und Unterstützung bekommen. Zum Beispiel von Behindertenverbänden, Sozialverbänden und Selbsthilfe-Vereinen. Auch Budget-Assistent*innen oder Büros für Lohnbuchhaltung können helfen.

Am Anfang ist es vielleicht viel Arbeit, doch mit der Zeit lernt man dazu und es wird einfacher.

Was ist Budget-Assistenz?

Budget-Assistent*innen sind Personen, die dabei helfen, das Persönliche Budget zu organisieren. Zum Beispiel, wenn ein Mensch wegen seiner Behinderung das Persönliche Budget nicht selbst organisieren kann. Budget-Assistent*innen können auch minderjährigen Menschen mit Behinderung beim Persönlichen Budget helfen.

Wer das Persönliches Budget beantragt, kann auch die Kosten für Budget-Assistenz beantragen. Es entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Budget-Assistent*innen können bei vielen Aufgaben unterstützen, wie zum Beispiel

  • bei der Beantragung des Persönlichen Budgets,
  • beim Einstellen von Assistent*innen,
  • bei der Kündigung von Assistent*innen,
  • bei der Buchhaltung,
  • beim Schreiben von Dienstplänen und Urlaubsplänen für die Assistenz,
  • bei Problemen mit der Assistenz.

Manchmal übernehmen Familie oder Freunde von Menschen mit Behinderung die Aufgabe der Budget-Assistenz. Es gibt aber auch Fachleute, die man beauftragen kann.

EUTB-Beratungsstellen können Sie über die Budget-Assistenz beraten.

Was ist ein Träger-übergreifendes Persönliches Budget?

Oft sind unterschiedliche Träger für das Persönliche Budget zuständig. Zum Beispiel die Krankenkasse für medizinische Hilfsmittel, die Pflegekasse für Pflegeleistungen und das Integrationsamt für Assistenz am Arbeitsplatz.

Sie müssen Ihr Persönliches Budget aber nur bei einem Träger beantragen. Zum Beispiel beim Integrationsamt. Das Integrationsamt ist dann für Ihr Persönliches Budget zuständig. Auch dann, wenn Sie Assistenz am Arbeitsplatz, zusätzlich Pflegeleistungen und medizinische Hilfsmittel brauchen. Das Integrationsamt kümmert sich dann, dass auch die Pflegekasse und die Krankenkasse einen Teil Ihres Persönlichen Budgets bezahlen.

Wenn mehrere Träger Geld für Ihr Persönliches Budget bezahlen, dann heißt das in der Fachsprache „Träger-übergreifendes Persönliches Budget".

Was bedeutet Persönliches Budget im Arbeitgeber-Modell?

Mit dem Persönlichen Budget können sie selbst zum Arbeitgeber oder zur Arbeitgeberin werden. Sie stellen Assistent*innen ein, bezahlen sie, schreiben Dienstpläne, bezahlen Sozialversicherungsbeiträge. Ganz so wie ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin.

Für viele Menschen mit Behinderung ist es ein gutes Gefühl, selbst Arbeitgeber*in zu sein. Sie sind weniger abhängig und können mehr entscheiden. Als Arbeitgeber*in können sie die Personen als Assistent*innen einstellen, die Ihnen gefallen. Zum Beispiel wollen Frauen mit Behinderung manchmal nur Frauen als Ihre Assistent*innen. Dann können Sie nur Frauen einstellen.

Wenn die Zusammenarbeit mit einer Assistentin oder einem Assistenten nicht funktioniert, können Sie sie oder ihn auch kündigen.

Arbeitgeber*in zu sein, gibt vielen Menschen mit Behinderung mehr Selbstbewusstsein. Sie können zum Beispiel besser sagen, wie eine Assistenz arbeiten soll. Denn der Mensch mit Behinderung ist Chef oder Chefin.

Allerdings müssen Sie sich als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin auch um einige Dinge selbst kümmern. Zum Beispiel: Nach neuem Personal suchen, Vorstellungsgespräche führen, Arbeitsverträge abschließen, Buchhaltung machen. Und Sie müssen wissen, welche Rechte und Pflichten Sie und Ihre Assistent*innen haben.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie das schaffen, können Sie sich Beratung und Unterstützung holen. Viele Behindertenverbände, Sozialverbände und Vereine bieten Beratung und Unterstützung. Auch Budgetassistent*innen können eine Lösung sein.

Beratungstelefon zum Persönlichen Budget

Die Interessensgemeinschaft Selbstbestimmt Leben e.V. (ISL) bietet eine Telefon-Beratung zum Persönlichen Budget an. 
Die Telefonnummer lautet: 030 - 235 935 190.
Wann Sie anrufen können, steht auf der Internetseite der Interessensgemeinschaft Selbstbestimmt Leben e.V.

Hier können sich Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen informieren. Alle Berater*innen haben selbst eine Behinderung. Die Beratung können Sie auch per E-Mail bekommen: persoenliches.budget@isl-ev.de

Zur Internetseite der ISL

Welche Hilfe, Beratung und Unterstützung gibt es zum Persönlichen Budget?

Sie können die Lohn-Buchhaltung von einer Fachkraft machen lassen. Viele Steuerberater*innen bieten Lohn-Buchhaltung an. Die Steuerberatung übernimmt dann für Sie die Anmeldung der Assistenz und schreibt Lohnabrechnungen.

Viele Selbsthilfe-Verbände bieten eine Begleitung beim Persönlichen Budget und die Lohn-Buchhaltung an.

Die Kosten für die Lohn-Buchhaltung können Sie mit dem Persönlichen Budget bezahlen.

Hier finden Sie persönlichen Rat bei weiteren Fragen:

Auf der Internetseite von REHADAT finden Sie:

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie:

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2023

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