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BAföG
BAföG ist Geld vom Staat. BAföG können Menschen bekommen, wenn Sie
- zur Schule gehen,
- studieren,
- eine Ausbildung machen, oder
- schon eine Ausbildung haben und jetzt noch eine Fachausbildung machen möchten.
Das Geld bekommen sie nur, wenn die sie selbst wenig Geld haben und die Eltern wenig Geld verdienen. Die Hälfte des Geldes muss man später zurückzahlen.
BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel BAföG
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet: Ohne Hindernisse für Menschen mit Behinderung. Wenn es keine Hindernisse gibt, können Menschen mit Behinderung überall dabei sein. So wie Menschen ohne Behinderung auch.
Konkret bedeutet Barrierefreiheit zum Beispiel:
- Aufzüge und Rampen anstatt Treppen
- breite Türen und Blinden-Leitsysteme vor und in Gebäuden
- Informationen in Einfacher und in Leichter Sprache
- Gebärdensprach-Dolmetscher*innen bei Kulturveranstaltungen.
Mehr Infos dazu auf der Internetseite der Aktion Mensch: Barrierefreiheit – was heißt das?
Verwandte Begriffe:
Barrieren
Barrieren sind Hindernisse für Menschen mit Behinderung. Sie verhindern die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Barrieren gibt es in vielen Lebensbereichen. Beispiel für Barrieren:
- Treppen vor und in Gebäuden,
- Stufen und Bordsteinkanten auf öffentlichen Wegen,
- fehlende Gebärdensprach-Dolmetscher bei Kulturveranstaltungen,
- schwere Sprache in Texten.
Berufsbildungswerk
In einem Berufsbildungswerk können junge Menschen mit Behinderung eine berufliche Ausbildung machen. Sie können hier auch eine Berufsvorbereitung machen. Eine Berufsvorbereitung hilft jungen Menschen mit Behinderung dabei, einen Ausbildungs-Platz oder in einen Arbeits-Platz zu finden. Zum Beispiel, durch den Besuch einer Berufsschule.
Die Berufsausbildung und die Berufsvorbereitung finden im Berufsbildungswerk selbst statt. Oft wohnen die jungen Menschen auch dort. Während der Ausbildung bekommen sie Ausbildungsgeld von der Agentur für Arbeit.
Besondere Wohnform
Besondere Wohnform ist ein anderes Wort für ein Wohnheim oder eine Wohngruppe für Menschen mit Behinderung. Dort leben die Männer und Frauen in einem eigenen Zimmer. Sie haben aber eine gemeinschaftliche Küche und Aufenthaltsräume. In einer besonderen Wohnform gibt es meistens eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung.
Betreutes Wohnen
Das sind Wohnformen, bei denen Menschen Unterstützung bekommen, wenn sie diese brauchen. Zum Beispiel bei der Körperpflege, im Haushalt oder beim Einkaufen. Betreutes Wohnen gibt es für alte Menschen und Menschen mit körperlicher, psychischer oder geistiger Behinderung. Umfang und Art der Hilfe hängen ab vom jeweiligen Bedarf der Menschen. Betreutes Wohnen gibt es in der eigenen Wohnung, in Wohngemeinschaften oder in Wohnheimen.
Mehr Informationen lesen Sie hier: Ambulante Wohnformen
Betreuungsgericht
Das Betreuungsgericht regelt die gesetzliche Betreuung von Menschen, die nicht mehr selbst für sich entscheiden können. Es setzt für diese Menschen einen Betreuer ein. Außerdem entscheidet es über den Umfang und eventuell über eine Aufhebung der Betreuung. Zudem berät und beaufsichtigt das Gericht den Betreuer.
Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht gibt es für Menschen, die nicht selbst für sich entscheiden können. Das können zum Beispiel alte Menschen sein oder Menschen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung. Das Recht regelt dann, wer für diese Menschen Entscheidungen trifft und sie betreut. Diese Person nennt man Betreuer oder Betreuerin. Gegen den freien Willen einer volljährigen Person darf es, laut Gesetz, keine Betreuung geben.
Mehr Informationen zum Betreuungsrecht
Braille
Braille oder Blindenschrift ist eine spezielle Schrift für blinde Menschen. Sie besteht aus erhöhten Punktmustern auf Papier. Mit den Fingerspitzen kann man diese Muster ertasten. Der Franzose Louis Braille hat die Schrift im Jahr 1825 entwickelt. Blinde und sehbehinderte Menschen nutzen die Brailleschrift sowohl für das Lesen als auch für das Schreiben von Texten.
Verwandte Begriffe:
Budget für Arbeit
Das Budget für Arbeit können Menschen bekommen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WFBM) arbeiten. Viele möchten aber lieber auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten, also zusammen mit Menschen ohne Behinderung. Viele Arbeitgeber stellen aber keine Menschen mit Behinderung ein. Um das zu ändern, gibt es das Budget für Arbeit. Das ist ein Geldbetrag, den der Arbeitgeber bekommt. Er muss dann selbst weniger Lohn bezahlen.
Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie im Familienratgeber-Text: Budget für Arbeit
Verwandte Begriffe:
Budget für Ausbildung
Das Budget für Ausbildung ist eine Geldzahlung. Der Reha-Träger bezahlt dabei den gesamten Lohn für die Auszubildende oder den Auszubildenden. Außerdem bezahlt der Reha-Träger weitere Kosten an den Betrieb oder die Berufsschule. Zum Beispiel Kosten für Hilfsmittel, Nachhilfe und Beratung. Der Reha-Träger bezahlt also alle Kosten, die mit der Ausbildung zu tun haben. Auszubildende mit Behinderung haben dadurch bessere Chancen, eine betriebliche Ausbildung zu bekommen.
Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Ausbildung: Infos für Jugendliche mit Behinderung
Bürgergeld
Das Bürgergeld ist Geld vom Staat für Menschen, die kein oder nur wenig Einkommen und wenig Vermögen haben. Bürgergeld bekommen Menschen, die eine Arbeit suchen oder mit ihrer Arbeit nicht genug Geld verdienen. Das Geld ist dazu da, um zum Beispiel die Wohnungs-Miete, Lebensmittel und Kleidung zu bezahlen.
Mehr Infos lesen Sie im Familienratgeber-Text Bürgergeld.
Verwandte Begriffe:
Burnout
Der Begriff „burn-out“ ist englisch und bedeutet übersetzt „ausgebrannt“. Burnout ist eine Krankheit, bei der man sich körperlich erschöpft und überfordert fühlt. Menschen, die unter Burnout leiden fühlen sich oft antriebslos, müde oder mutlos. Vielen fällt es dann schwer, Entscheidungen zu treffen, oft gelingt die Arbeit nicht mehr befriedigend. Eine klare Trennlinie zur Depression gibt es nicht.