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Nachteilsausgleiche
Nachteilsausgleiche sind Vergünstigungen und besondere Leistungen für Menschen mit Behinderung. Zum Beispiel günstigere Eintrittspreise, mehr Urlaubstage oder Vorteile bei der Steuer. Der Grund dafür: Menschen mit Behinderung haben in ihrem Alltag oft höhere Kosten. So müssen sie zum Beispiel mehr Geld für Medikamente, Hilfsmittel oder Pflege ausgeben. Um diesen und andere Nachteile zumindest etwas auszugleichen, gibt es die Nachteilsausgleiche.
Mehr Infos dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung
Themenseiten zu diesem Begriff:
Neonatologie
Neonatologie ist ein Bereich der Medizin. Dabei geht es besonders um die
- Betreuung von frühgeborenen Kindern und
- die Behandlung von Säuglingen mit einer Krankheit.
Frühgeborene sind Kinder, die vor der 37. Woche der Schwangerschaft auf die Welt kommen.
Netzwerk
Wenn einzelne Menschen oder Gruppen über einen längeren Zeitraum zusammenarbeiten sind sie ein Netzwerk. Zum Beispiel unterstützen sie sich bei ihrer Arbeit, organisieren gemeinsam Veranstaltungen und haben oft die gleichen Ziele. Es gibt viele unterschiedliche Netzwerke. Zum Beispiel persönliche Netzwerke von einzelnen Menschen mit ihren Familien und Freund*innen. Menschen mit Behinderung bilden manchmal Netzwerke für Selbsthilfe. Es gibt auch Netzwerke, in denen professionelle Stellen zusammenarbeiten. Zum Beispiel Beratungsstellen, Ämter, Arztpraxen, Sozialstationen oder Therapeut*innen. Ein Beispiel ist das Netzwerk der EUTB-Beratungsstellen.
Neurologie
Die Neurologie ist eine Fachrichtung der Medizin. Sie befasst sich mit der Erkennung und Behandlung von Gehirn- und Nerven-Erkrankungen.
Notar
Ein Notar ist ein Fachmann oder Fachfrau für bestimmte Rechts-Geschäfte. Zum Beispiel für den Kauf eines Grundstücks, für ein schriftliches Testament oder für eine Vorsorgevollmacht. Der Notar schreibt zu dem Geschäft einen Vertrag oder eine Urkunde und unterschreibt diese. Erst dann ist der Vertrag gültig.
Notarielle Beglaubigung
Eine notarielle Beglaubigung ist ein Nachweis, dass ein Dokument echt und gültig ist. Zum Beispiel ein Zeugnis oder ein Vertrag. Den Nachweis hat ein Notar unterschrieben.