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Recht auf Nichtwissen

Mit dem „Recht auf Nicht-Wissen“ ist gemeint, dass Eltern auf Tests zur Früherkennung bestimmter Erkrankungen verzichten können. Mit solchen Tests kann mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit bestimmt werden, ob das Kind eine genetische Erkrankung haben wird. In vielen Fällen, wie etwa bei der Diagnose Down-Syndrom, wird die Schwangerschaft abgebrochen, auch wegen des sozialen Drucks.
Die Diskussion um das Recht auf Nicht-Wissen wird immer schärfer geführt, unter anderem, weil die Krankenversicherungen möglicherweise bald die Kosten für einige Testverfahren übernehmen werden. Dadurch wächst der soziale Druck auf die Eltern, diese Tests durchzuführen.

Regelbedarf

Damit ist ein Geldbetrag gemeint. Es ist der Betrag, den ein Mensch in Deutschland zum Leben mindestens braucht. Also das Geld für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und soziale Teilhabe. Nicht zum Regelbedarf gehören die Kosten für Unterkunft und Heizung. 
Die Höhe von Bürgergeld und Sozialhilfe orientiert sich am Regelbedarf. Wie hoch der Regelbedarf genau ist, legt der Gesetzgeber fest.

Mehr Informationen dazu lesen Sie auf der Internetseite von Wikipedia.

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Regelbedarfs-Satz

Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bekommt, erhält regelmäßig eine bestimmte Summe Geld. Diese Summe Geld nennt man Regelsatz oder Regelbedarfs-Satz. Mit dem Geld sollen die Bezieher*innen von Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe die normalen Dinge des Alltags bezahlen können. Zum Beispiel Nahrung oder Kleidung. Die Regelsätze ändern sich jedes Jahr etwas. Es gibt verschiedene Regelsätze. Zum Beispiel den Regelsatz für Menschen, die allein leben. Oder die Regelsätze für Ehepartner*innen und Kinder.

Regelschulen

Regelschulen sind zum Beispiel Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen oder Gymnasien. Förderschulen sind keine Regelschulen, Privatschulen auch nicht. Kinder mit Behinderung haben ein Recht darauf, eine Regelschule zu besuchen. Dabei können sie Unterstützung durch eine Assistentin oder einen Assistenten bekommen.  

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Verwandte Begriffe:

Rehabilitation

Rehabilitation bedeutet wörtlich übersetzt „Wiederherstellung“. Die Abkürzung für Rehabilitation lautet Reha. Eine Reha soll Menschen mit chronischer Erkrankung oder einer Behinderung helfen, ihre Gesundheit zu verbessern. Zum Beispiel nach einem Unfall, einem Schlaganfall oder einem Burn-Out. Es gibt viele verschiedene Hilfen und Therapien in der Rehabilitation. Zum Beispiel Bewegungstraining oder Sprachtherapie.
Mehr Informationen lesen Sie hier: Reha und Therapie

Rehabilitationsträger

Rehabilitationsträger (Reha-Träger) übernehmen die Kosten für die Hilfen und Therapien der Rehabilitation. In Deutschland sind dies verschiedene Organisationen. Zum Beispiel:

  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
  • Sozialhilfe

Reha-Leistungen

Zur Rehabilitation gehören viele verschiedene Leistungen. Zum Beispiel diese:

  • Erstversorgung im Krankenhaus nach einem Unfall
  • ärztliche Behandlung
  • Heilmittel, zum Beispiel Massagen, Bestrahlungen, Atem-Therapie
  • Physio-Therapie (Bewegungsübungen)
  • Hilfsmittel, zum Beispiel Hörgeräte, Rollstühle
  • finanzielle Leistungen, zum Beispiel Krankengeld

Es gibt Reha-Leistungen in der medizinischen Reha und in der beruflichen Reha.
Die Leistungen bezahlen die Rehabilitationsträger, zum Beispiel die Krankenkassen, die Rentenversicherung oder die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV).
Mehr Informationen lesen Sie hier: Reha-Leistungen

Rollator

"Gehwagen", Gestell mit Rädern, mit dessen Unterstützung man schrittweise gehen kann.