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Verhinderungspflege
Verhinderungspflege nennt man den Ersatz für eine private Pflegeperson. Zum Beispiel wenn die private Pflegeperson wegen Erholungsurlaub oder wegen Krankheit die Pflege nicht leisten kann. Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 haben Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Pflegeversicherung bezahlt die Verhinderungspflege bis zu 48 Tage im Jahr.
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Vermögensfreibetrag
Das ist ein Geldbetrag. Diesen Betrag darf ein Mensch besitzen und behalten, wenn er soziale Leistungen bekommt. Zum Beispiel wenn ein Mensch Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe bekommt. Dann darf er über 50.000 Euro besitzen. Wenn er mehr als diesen Betrag besitzt, dann bekommt er weniger oder keine sozialen Leistungen. Ein anderes Wort für Vermögensfreibetrag ist Schonvermögen.
Versorgungsamt
Das Versorgungsamt ist für viele Angelegenheiten von Menschen mit Schwerbehinderung zuständig. Es legt zum Beispiel den Grad der Behinderung fest und stellt den Schwerbehinderten-Ausweis aus. In der Kommune heißt das Versorgungsamt meistens Amt für Soziale Angelegenheiten.
Mehr Informationen lesen Sie hier: Versorgungsamt
Vollmacht
Eine Vollmacht ist eine Art Vertrag. Damit legt eine Person fest, dass eine andere Person für sie entscheiden soll. Oder, dass die andere Person für sie handeln soll. Zum Beispiel kann Person A einer Person B die Vollmacht geben, stellvertretend für Person A einen Mietvertrag zu unterschreiben. Person A ist dann der Vollmachtgeber und Person ist der Bevollmächtigte.
Vollstationäre Pflege
Vollstationäre Pflege bedeutet: Eine pflegebedürftige Person wird dauerhaft Tag und Nacht gepflegt. Dazu befindet sich die pflegebedürftige Person in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder in einer Einrichtung der Kurzzeitpflege. Die Pflege der kranken, alten oder behinderten Person findet also nicht zu Hause statt.
Vorsorge-Untersuchung
Eine Vorsorge-Untersuchung ist eine medizinische Untersuchung beim Arzt. Dadurch sollen Krankheiten und Behinderungen frühzeitig erkannt werden. Zum Beispiel ein Herzfehler oder Diabetes. Bei Kindern heißen die Untersuchungen auch Früherkennungs-Untersuchungen. Manche Vorsorge-Untersuchungen bezahlt die Krankenkasse.
Mehr Informationen zu Vorsorge-Untersuchungen bei Kindern vor der Geburt lesen Sie hier: Untersuchungen vor der Geburt
Vorsorgevollmacht
Eine Vollmacht ist eine Art Vertrag. Damit legt eine Person fest, dass eine andere Person für sie entscheiden soll. Zum Beispiel ein naher Verwandter oder eine Freundin. Das kann nötig sein, wenn man sehr krank ist und nicht mehr selbst entscheiden kann. Dann kann der oder die Bevollmächtigte über verschiedene Dinge entscheiden. Zum Beispiel über das Konto und Bargeld oder über die Behandlung in einem Krankenhaus.
Mehr Informationen lesen Sie hier: Vorsorgevollmacht